Winterfreuden - Winterpflichten
Den Winterdienst zu ignorieren, kann teuer
werden. Darauf weist die Samtgemeinde Lüchow hin. Nicht nur dort sind Eigentümer verpflichtet, sich um die Sicherheit auf winterlichen Bürgersteigen rings um ihre Häuser zu kümmern.
Frostige Temperaturen und ergiebige Schneefälle freuen die Kinder.
Das weiße Vergnügen bringt aber auch Pflichten, wie Schneeräumen
und Streuen auf Wegen und Straßen mit sich. Darauf weist die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aktuell hin. Grundsätzlich ist für
den Winterdienst der Eigentümer oder Vermieter zuständig, so die Verwaltung.
Er kann
diese Aufgabe an einen professionellen Räumdienst, den Hausmeister
oder an die Mieter übertragen. Dabei gilt (zumindest in Lüchow): Gehwege bis 1,5 Meter Breite sind
ganz zu räumen, damit zwei Fußgänger gut aneinander vorbei kommen.
Vor 7 Uhr morgens und nach 20 Uhr muss allerdings niemand mit der Schneeschippe
in die Kälte.
An Sonn- und Feiertagen reicht es aus, wenn die Wege
ab 9 Uhr frei sind. Auf Salz sollen Anwohner dabei aber generell
verzichten und stattdessen auf abstumpfende Streumittel, wie Split,
Sand und Kies ausweichen. Wer
z.B. wegen Krankheit oder Urlaub nicht in der Lage ist zu räumen,
oder arbeiten muss, sollte einen Nachbarn um Unterstützung bitten.
Notfalls muss ein professioneller Winterdienst eingeschaltet werden.
Immer mehr Hausbesitzer installieren auch Schneegitter, um die
Gefahren durch Dachlawinen zu vermeiden. Wenn es nicht anders geht,
sollten zumindest
Warnschilder aufgestellt werden, um Passanten vor möglichen Lawinen
zu warnen.
Stürzt
ein Fußgänger auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg und
verletzt sich, steht ihm Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Zudem
stellt die Pflichtverletzung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit
einem Bußgeld geahndet werden, so die Samtgemeinde. Das kann schnell sehr teuer werden.
Hinweis: Die Spielregeln für den Winterdienst legt das Ordnungsamt der jeweiligen Samtgemeinde fest. Die Regeln werden hierzulande grundsätzlich zwar überall ähnlich sein wie in Lüchow - sie können sich jedoch in so wichtigen Details unterschieden, ob die Straße mit geräumt weren muss oder nicht. Deswegen unser Rat: Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt nach den geltenden Spielregeln.
2012-12-10 ;
von
pm (autor),
asb (autor),
auf lokales
winter
verkehr
Kommentare
Sie müssen registriert und angemeldet sein um einen Kommentar schreiben zu können