"Ich wollte nicht schottern, ich könnte es auch gar nicht", erklärt Lorch. Er wollte vor allem seine Solidarität zeigen, war wütend über den Ausstieg aus dem Atomausstieg im Jahr 2010.
Doch mit dem Unterzeichnen einer Solidaritätserklärung, mache man sich das Anliegen der Kampange zu eigen, ruft deshalb gemeinsam zum schottern auf, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft, die die Geldstrafe von 375 Euro gefordert hatte.
Das Amtsgericht ist dem gefolgt, auch wenn der Richter die menschlichen Beweggründe nachvollziehen konnte. Doch Strafbar bleibt Strafbar - und ob eine Berufung zugelassen wird, muss das Landgericht entscheiden, Knackpunkt dabei: die geringe Strafe, die sich am untersten Rand befindet. Bei solchen kleinen Strafen ist der Weg zur nächst höheren Instanz schwierig. Insgesamt haben 1780 Menschen den Aufruf im Internet unterschreiben, Lorch musste sich als erster vor Gericht verantworten, da er eine Einstellung gegen Geldbusse oder Auflagen abgelehnt hatte.