Thema: atom

Gorleben: "Erkundungslüge ist aufgeflogen" - update

Update: Anlässlich der Tatsache, dass es sich bei dem Forschungsbergwerk Gorleben um ein illegales Atommüllendlager handelt, rufen Atomkraftgegner für morgen (Freitag) Mittag zum Einebnen des Projektes auf.

Um ´fünf vor zwölf´ (11.55 Uhr) soll am morgigen Freitag, 29. Mai damit begonnen werden, die Einebnung des Schwarzbaus im Wendland in die Wege zu leiten. Gemeinsam mit Bauern wollen hunderte Atomkraftgegner nun Fakten schaffen und fordern den Abriss des illegalen Schwarzbaus.
Treffpunkt: Fünf vor Zwölf / 11.55 Uhr, am illegalen Atommüllendlager Gorleben

In dem der Frankfurter Rundschau (FR) vorliegenden Schreiben entgegnet das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) auf einseitig ausgerichtete Aussagen einer Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom Herbst 2008. Danach wehrt sich das BfS in scharfer Form gegen den Eingriff des Wirtschaftsministeriums in die Zuständigkeit des Umweltministeriums und plädiere für ein vergleichendes Suchverfahren für die Errichtung eines Endlagers hochradioaktiver Abfälle. Besonders brisant die Passage, in der es um die hohen Kosten der Erkundungsphase geht: Zitat aus dem Artikel der Frankfurter Rundschau (Schwarzbau Gorleben): "Die bisherigen Erkundungskosten haben außerordentlich hoch gelegen, 'was jedoch darin begründet liegt, dass hier parallel zur Erkundung bereits der Ausbau zum Endlager begonnen wurde", so ein Auszug aus dem Schreiben des BfS. 

Zudem attackiere das BfS das Wirtschaftsministerium heftig, da es sich unzulässigerweise in die Zuständigkeit des Umweltresssorts eingemischt habe. Es weist auch dessen Angabe zurück, eine Aussage über die Eignung Gorlebens könne nach Neustart der Untertage-Arbeiten schon binnen fünf Jahren getroffen werden. Realistisch seien 15 Jahre.

Zudem soll das BfS in dem Schreiben an das Wirtschaftsministerium, den Eindruck zurückweisen, Gorleben sei in den 70er Jahren in einem transparenten Auswahlverfahren ausgesucht worden. Welche Kriterien in der letzten Runde den Ausschlag für Gorleben gegebenhaben, sei nach den Aussagen des BfS in dem Schreiben unklar.

Desweiteren soll das BfS sich gegenüber dem BMWi für ein neues Auswahlverfahren ausgesprochen haben. Zitat FR: "Die Kosten lägen niedriger als vom Wirtschaftsministerium befürchtet, das von 'Mehrkosten in Milliardenhöhe zu Lasten der Stromverbraucher' schreibt. Tatsächlich koste das von Gabriel favorisierte Verfahren 'deutlich unter 1 Mrd. Euro', inklusive untertägiger Erkundung."

“Die Erkundungslüge ist aufgeflogen”, kommentiert die Bügerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. Bisher hatten Behörden und die jeweiligen Regierungsparteien die Sprachregelung, in Gorleben würde nur erkundet, vehement verteidigt. Seit Oktober 2000, mit Beginn des Moratoriums, fließen nur noch Mittel in das Projekt, die zur Offenhaltung des Betriebs notwendig sind.

“Endlich kommt ans Licht, dass nach Abschluss der Tiefbohrungen Mitte der 80er Jahre der Bau des Endlagers begonnen wurde, und zwar unter Ausschluss der Öffentlichkeit,” sagte ein BI-Sprecher. Die Gorleben-Gegner mahnen überfällige Konsequenzen an: “Die Errichtung eines Endlagers ohne Eignungsaussage und ohne Planfeststellungsbeschluss ist rechtswidrig. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel steht unter Erklärungs- und Handlungsdruck. Gorleben ist in jeder Hinsicht verbrannt.”

Wie schon gegenüber der Frankfurter Rundschau dementierte die Pressestelle des BfS auch gegenüber wendland-net, das Schreiben zu kennen.

UPDATE: Hier die Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz zu dem Fr-Artikel:

"Die Entscheidung, den Salzstock Gorleben im Rahmen des Bergrechts zu erkunden und mit hohem Aufwand auszubauen, ist damals im Vorfeld des Projektes auf politischer Ebene getroffen worden. Der Umfang des Ausbaus ist durch das Bergrecht genehmigt und wurde vom Bundesverwaltungsgericht 1990 für zulässig erklärt.
 
Gorleben ist ein Erkundungsbergwerk und kein Endlager für radioaktive Abfälle. Ob Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle geeignet ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Bis zu einer Eignungsaussage für Gorleben sind noch umfangreiche Arbeiten notwendig. Eine Eignungsaussage wird mit dem Planfeststellungsbeschluss im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren getroffen. Es kann sie nach derzeitigem Stand frühestens in etwa 15 Jahren geben.

Eine BfS-Stellungnahme mit den in der FR zitierten Äußerungen existiert nicht. Allerdings hat das Bundesamt für Strahlenschutz im Zusammenhang mit der Diskussion über ein Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle mehrfach festgestellt, dass die Kosten in Gorleben höher sind, als es allein für eine Erkundung im Rahmen eines solchen Verfahrens notwendig ist. Die Anlagen sind für den Fall der nachgewiesenen Eignung im Hinblick auf ihre spätere Nutzbarkeit bzw. Ausbaufähigkeit für das geplante Endlager ausgelegt worden. Dies betrifft insbesondere die beiden Schächte, die Größe der Salzhalde sowie die Größe der Außenanlage und der Gebäude. Das wurde im Übrigen auch bereits in der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage am 26.06.2006 so dargestellt (Deutscher Bundestag Drucksache 16/1963).

Bei einem vergleichenden Auswahlverfahren, bei dem neben Gorleben noch weitere Standorte erkundet würden, wäre die Erkundung von alternativen Standorten deshalb mit geringerem Aufwand als in Gorleben möglich."

 

 

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Foto(Archiv): Unter Tage in Gorleben


2009-05-28 ; von Angelika Blank (autor),

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