Thema: endlager

Fällt Gorleben raus? Endlager-Teilgebiete werden im Herbst benannt

Ende September werden mögliche Teilgebiete im Rahmen der neuen Suche nach einem Endlager für Atommüll veröffentlicht.  Dr Jörg Tietze von der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellte am Dienstag dem Atomausschuss den Stand der Dinge vor.

Der Atomausschuss des Landkreises hatte schon vor längerer Zeit gefordert, von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) über den aktuellen Stand in Sachen Endlagersuchverfahren informiert zu werden. Am Dienstag war es dann soweit: Im Gasthaus Grönecke in Breese i. d. Marsch stellte der Geologe Dr. Jörg Tietze (BGE) dem Ausschuss vor, wie weit die Arbeiten für die Benennung der möglichen Teilgebiete (die für September geplant ist) fortgeschritten sind.

Demnach wurden bis Anfang Juni Daten zu den zahlreichen, bisher ins Spiel gebrachten, möglichen Standorten gesammelt. Befürchtungen, dass die Gebiete, die keinen Daten gesendet haben, sich "aus dem Verfahren schleichen können" wie die Erste Kreisrätin Nadine Löser formulierte, trat Dr. Tietze entgegen. Nach wie vor könnten Daten und Informationen weiter in das Verfahren einfließen, aktuell würde die geologischen Daten abgeglichen und abgestimmt, die Arbeiten seien weit fortgeschritten, so der Geologe.

Nach der Benennung der möglichen Standorte für ein Atommüll-Endlager - die eine "hohe zweistellige Zahl" sein wird - werden diese in einer Papierstudie weiter erkundet. Damit werden die möglichen Standorte weiter eingegrenzt. Danach werden an jeden Standort die im Standortsuchgesetz vorgegebenen Sicherheitskriterien angelegt. Nach dieser Bewertung werde sich die Anzahl der dann oberirdisch zu erkundenden Standorte auf ca. 10 reduzieren, so Dr. Tietze.

Gorleben ist vorerst noch drin

Nach dem Standort Auswahlgesetz (§36) müsse Gorleben in diesem ersten Bericht erwähnt werden, erinnerte Martin Donat, Vorsitzender des Ausschusses Atomanlagen im Landkreis Lüchow-Dannenberg.  Trotz aller Kritik der Umweltinitiativen war Gorleben bei der Entwicklung des Gesetzes nicht herausgefallen. Der Salzstock ist bis auf Weiteres ein möglicher Standort von vielen.

Durchgesetzt werden konnte aber, dass die Daten der untertägigen Erkundung im Suchverfahren keine Rolle spielen dürfen. Auch die für Gorleben erstellte vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben (VSG) spielt zunächst keine Rolle. Erst Ende September wird klar sein, ob Gorleben weiter Teil des neuen Endlager-Suchverfahrens sein wird.

Sicher ist aber, dass es in dem Bericht einen Abschnitt zum Salzstock Gorleben geben wird. Wie Asta von Oppen (Grüne) informierte, wird dort begründet werden, warum (oder warum nicht) Gorleben im weiteren Verfahren bleibt oder herausfällt.

Donat kritisierte, dass es angesichts der kurzen Zeit bis zur Konferenz für die kommunale Gebietskörperschaft schwierig sei, zu reagieren. Der Zeitraum von rund 10 Werktagen sei zu kurz, um den 300-500 Seiten dicken Zwischenbericht zu lesen, von Sachverständigen prüfen zu lassen oder auch nur innerhalb der Kreistagsgremien zu diskutieren, mahnte Donat an.

Für die Organisation der Konferenz ist aber nicht das BGE, sondern das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zuständig. Dr. Tietze betonte, dass es für die neue Endlagersuche   fortlaufend Einflussmöglichkeiten gebe - auch über das Nationale Begleitgremium. Des Weiteren werde im Endlagersuchverfahren jeder Schritt direkt vom Bundestag überprüft und als Fortschreibung in das Standortsuchgesetz eingebracht.

Werden Standortkriterien an Gorleben angepasst?

Eckhard Kruse, beratendes Mitglied im Ausschuss erinnerte daran, wie häufig die Kriterien für einen Endlagerstandort über 40 Jahre hinweg immer wieder an Gorleben angepasst worden seien.   Die Kriterien an den Standort seien festgelegt, sie könnten nicht angepasst werden, erläuterte Tietze. Die Methoden der Suche, aber auch Kriterien und zusätzliche Informationen sind auf der BGE Internetseite veröffentlicht.

Das Endlager soll Sicherheit für mehr als 1 Mio. Jahre bieten, während der Einlagerung soll der Müll rückholbar und für weitere 500 Jahre bergbar sein. So steht es im Standortsuchgesetz. Ausgeschlossen sind demnach u. a. Regionen mit Vulkantätigkeiten, Erdbeben oder Bergschäden durch alte Bohrungen.

Das Gorleben-Kapitel

Die Bürgerinitiative Umweltschutz hat bereits ihre Argumente, die gegen den Verbleib Gorlebens im Suchverfahren sprechen, nachjustiert und um ein Kapitel zu den geologischen Mindestanforderungen um das „Gorleben Kapitel“ erweitert.  Die wissenschaftliche Expertise der Bürgerinitiative wurde bereits an die BGE geschickt.

Im Video fasst Martin Donat (SOLI), Vorsitzender des Ausschusses Atomanlagen, die wichtigsten Ergebnisse aus dem Ausschuss zusammen. 



2020-07-09 ; von Dirk Drazewski (text),
in 29456 Hitzacker (Elbe), Deutschland

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