Thema: vogelgrippe

Archeregion: Federvieh muss wieder eingesperrt werden

In den kommenden zwei Monaten gibt es an der Elbe in der Arche-Region keine Eier von freilaufenden Hühnern mehr. Trotz vieler Bemühungen der weit über 70 Halter von alten Rassen – das Federvieh an der Elbe muss ab 1. März aus Angst vor der Vogelgrippe wieder in den Stall gesperrt werden.

Mit schlimmen Folgen. Die alten „Mistkratzer“-Rassen, vor allem Gänse und Enten, brauchen viel Auslauf unter freiem Himmel, im Stall werden sie aggressiv und legen nicht mehr richtig. „Besonders nach dem Betrugsskandal in der Eier-Industrie muss die Aufstallpflicht in der Lüneburger Arche-Region schnellstens aufgehoben werden“, sagt Arche-Initiator Hartmut Heckenroth. Die Verfügung der Lüneburger Kreisverwaltung verstoße teilweise auch gegen das Tierschutzgesetz, hatte er bereits vor drei Monaten in einem Brandbrief an die Lüneburger Behörde geschrieben.

Hintergrund: Während die Kreisverwaltung Lüneburg die Aufstallungspflicht für die meisten Gebiete des Landkreises Lüneburg im November 2009 aufhob, blieb das Stallgebot für die gesamte Gemeinde Amt Neuhaus während der Vogelzugmonate im Frühjahr und Herbst bestehen. Grund ist die  Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, welches damals Ausnahmegenehmigungen für "avifaunistisch wertvolle Gebiete für Gastvögel" als zu riskant bewertete. Lüneburgs Landrat Manfred Nahrstedt versucht seit Monaten, beim Land eine Aufhebung der Aufstallungsgebote zu erreichen - bei der alten Landesregierung stieß er damit bisher auf taube Ohren. 

Nirgendwo sonst in Deutschland werden so viele vom Aussterben bedrohte alte Hühnerrassen gehalten wie auf den alten Elbmarschhöfen in Amt Neuhaus. Viele Produkte werden dort verbraucherfreundlich direkt ab Hof verkauft. Die strikten Regelungen zur Geflügelpest im Landkreis Lüneburg aber gefährden teilweise die Existenzen der kleinen Betriebe.

"Für uns ist auch nicht verständlich, warum direkt nebeneinander liegende Bundesländer die Problematik so unterschiedlich handhaben," so Hartmut Heckenroth. "In Mecklenburg-Vorpommern, quasi auf der anderen Straßenseite von Amt Neuhaus, darf das Federvieh das ganze Jahr über draußen bleiben. Auf niedersächsischem Gebiet aber müssen die Tiere vier Monate lang eingesperrt werden."

Die Aufstallpflicht in Amt Neuhaus an der Elbe gilt vom 1. März bis 30. April und dann wieder vom 1. November bis 31. Dezember.






2013-03-05 ; von Dirk Drazewski (autor), Angelika Blank (autor),
in Amt Neuhaus, Deutschland

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