Der Atomausschuss will prüfen, ob die Betriebserlaubnis der Pilotkonditionierungsanlage in Gorleben nicht aufgehoben werden muss. Er bezieht sich dabei auf angebliche Aussagen aus dem niedersächsischen Umweltministerium.
Bereits die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) berichtete am Rande ihrer Mitgliederversammlung unlängst von einem Gespräch im Ministerium, bei dem der Minister davon gesprochen haben soll, dass der Vertrag über den Betrieb der Pilotkonditionierungsanlage (PKA) "obsolet" geworden sei.
Der Atomausschuss will jetzt vom Ministerium genauer wissen, was damit gemeint ist. In seiner Sitzung am Dienstag beschloss der Ausschuss, dass das Umweltministerium sowohl die dem Betrieb der PKA zugrunde liegenden Verträge zur Verfügung stellen solle als auch weitere Unterlagen zur Genehmigungslage der PKA.
In einem Brief an die Kreisverwaltung hatte das Ministerium zuvor um eine förmliche Anfrage des Ausschusses gebeten, bevor es Verträge und Unterlagen herausgeben könne. Außerdem kündigte NMU-Referatsleiter Joachim Bluth in dem gleichen Schreiben an, dass eine Antwort des Ministers auf die "umfassenden Fragen der Bürgerinitiative" zur PKA unterschriftsreif sei und "demnächst" veröffentlicht würde.
Nach dem Willen des Ausschusses sollen der Wissenschaftler Wolfgang Neumann und die Rechtsanwältin Michéle John zur nächsten Ausschusssitzung eingeladen werden. Sie sollen dann darstellen, warum aus ihrer Sicht die Betriebserlaubnis der PKA widerrufen werden müsse.
Auch in dem wnet-Gespräch mit GNS-Sprecher Jürgen Auer und Werksleiter Lutz Oelschläger war eine womögliche Aufhebung der Betriebserlaubnis für die PKA Thema. Für die GNS-Vertreter ist das eine unsinnige Forderung, denn dann stünde die Anlage auch für Reparaturen nicht mehr zur Verfügung. Gefährliche Transporte defekter Behälter wären dann die Folge.
Auch in Sachen Tragzapfenproblematik will der Ausschuss genauer wissen, wie im Reparaturfall ein defekter Castorbehälter bewegt werden kann. Das NMU solle außerdem sicherstellen, dass betroffene Behälter nicht transportiert werden.