Ein Gohlefanzer kann wieder aufatmen: das Landgericht Lüneburg lehnte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags ab und stellte das Verfahren ohne weitere Auflagen ein.
Es war im November vergangenen Jahres als ein Gohlefanzer und einige Nachbarn in Streit gerieten. Am Anfang schien die Angelegenheit eindeutig: mehrere Zeugen sagten aus, der 51-jährige Gohlefanzer habe mit der Axt auf einen von ihnen eingeschlagen. Das wäre versuchter Totschlag gewesen. Der später Angeklagte hatte aber von Anfang geleugnet, der Täter zu sein.
Vielmehr sei er das Opfer, denn er war der Einzige, der mit Verletzungen im Krankenhaus gelandet war. Mit einer Axt und einer Zange sei ihm das Schulterblatt gebrochen und eine Platzwunde am Kopf zugefügt worden. Doch vier Zeugen der "Gegenseite" sagten gegen ihn aus, so dass es zu einer Anklage wegen versuchten Totschlags kam.
Bei der Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Lüneburg stellte sich der Vorfall aber völlig anders dar. Die angeblich Geschädigten bzw. Beteiligten verstrickten sich in Widersprüche. Ein Video von dem Vorfall - das die Zeugen sogar selbst erstellt hatten - belegte die Version des Angeklagten.
Nach den zahlreichen Falschaussagen glaubte das Gericht dem Gohlefanzer und stellte das Verfahren ohne weitere Auflagen oder Bedingungen ein. Dem gewalttätigen Streit war ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit vorausgegangen.
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