Der Atommüllberg wird größer und Lösungen lassen auf sich warten. Bis
zum 20. April waren Umweltverbände aufgerufen, den Entwurf für die
Änderung des Atomgesetzes zu kommentieren, der die Gesetzesnovelle zum
“Nationalen Entsorgungsprogramm” vorbereitet.
"Etwas hat sich schon bewegt, seit die Bundesregierung aufgefordert
wurde, die Richtlinie 2011/70/EURATOM in geltendes nationales Recht
umzusetzen: Erstmalig wurden einigermaßen realistische Zahlen über den
Umfang des Atommülls vorgelegt, der in Deutschland zu “entsorgen” ist," BI-Sprecher Wolfgang Ehmkes Einschätzung zur Entwicklung der Endlagerdebatte.
Der Entwurf für die Änderung des Atomgesetzes an EU-Recht zeigt aber aus
Sicht der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI),
dass die Bundesregierung nicht gewillt ist, einen tatsächlichen
Kurswechsel vorzunehmen, um das Versprechen einzulösen,
“verantwortungsvoll” und “sicher” mit dem Atommüll umzugehen. Eingefügt
in das Atomgesetz soll lediglich die Verpflichtung zu regelmäßigen
Sicherheitsüberprüfungen werden.
“Das Dokument, das jenen “verantwortungsvollen” und “sicheren” Umgang
mit dem Atommüll beschreiben soll, blende alle realen Probleme aus: die
fehlende Sicherheitskultur auf Seiten der Atomfirmen wie bei den
Blähfässern oder durchrostenden Fässern”, sagte BI-Sprecher Wolfgang
Ehmke. Oder bei den Zwischenlager den sich verschärfenden Zeitfaktor,
wie aus Zwischenlagern Dauerlager werden. Zur Eindämmung der
Atommüllproblematik müsse der unumkehrbare Atomausstieg ins Grundgesetz
übernommen werden, schlägt die BI vor. Die unbefristete
Betriebserlaubnis der Urananreicherungsanlage in Gronau müsse umgehend
kassiert werden, um den Müllberg zu begrenzen. Ein Exportverbot des
Atommülls müsse explizit in das Gesetz hineingeschrieben werden.
Und mit Blick auf die bundesdeutsche Endlagersuche zeichne sich ab, dass
das Zwei-Endlagerkonzept nur noch auf dem Papier behauptet wird. Neben
einer Deponie für schwach- und mittelaktive Abfälle soll, ohne
Problemanalyse, problematischer Müll aus der Asse II, graphithaltige und
brennbare Abfälle zusammen mit hochradioaktiven Abfällen endgelagert
werden. Ehmke: “Not macht erfinderisch, aber bei dem Atommüll verbietet
sich dieses Sprichwort aus Sicherheitsgründen.”
Im Entwurf fehle darüberhinaus ein Passus, in dem sich der Bund zu einer
vergleichenden Endlagersuche verpflichtet – sowohl für schwach- und
mittelaktive wie auch die hoch radioaktiven Abfälle. Fehlanzeige heiße
auch, wenn man nach Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der
nuklearen Entsorgung suche, es sei denn, dass das
Bundesumweltministerium bereits die Zuschriften und Kommentare als
qualifizierte Öffentlichkeitsbeteiligung statt als Öffentlichkeitsarbeit
werte. Die drei Säulen der UN Aarhus Konvention – Information,
Beteiligung und Zugang zu Gerichten – finden an keiner Stelle ihren
Niederschlag.
Nach Recherchen der BI bestätigten nun auch regierungsoffizielle Zahlen, was
regierungsoffizielle Zahlen bestätigten, was die Anti-Atom-Initiativen
zuvor schon recherchiert und im Atommüllreport (siehe
http://www.atommuellreport.de/
Atommüllkommission: Endlager kann wohl frühestens 2075 in Betrieb genommen werden
Das Standortauswahlgesetz geht davon aus, dass bis zum Jahre 2030 ein Endlagerstandort gefunden ist. In einem Interview mit der Frankfurter Zeitung prognostizierte nun allerdings Kommissionsvorsitzender Michael Müller, dass nicht nur die Kosten für Endlagersuche und -fertigstellung sich erheblich erhöhen würden, sondern dass auch der Zeitplan unrealistisch ist. Nach Müllers Einschätzung könnten die Kosten bis auf 50 bis 70 Millionen Euro steigen - die Rückstellungen der vier Energiekonzerne betragen dagegen derzeit nur ca. 36 Mrd. Euro.
In einem Arbeitspapier der Kommission wird ein Zeitablauf skizziert, der eine Einlagerung des Atommülls frühestens 2075 für möglich hält. Aber auch einen Einlagerungsstart im Jahre 2130 halten die Experten nicht für unrealistisch.