Die
Veränderungssperre für den Bereich rings um das Erkundungsbergwerk in Gorleben läuft am 16. August ab und soll, so der Plan des
Ministeriums, um weitere zehn Jahre verlängert werden. Die BI kritisiert, dass die Verbände lediglich 14 Tage Zeit haben, sich mit den Plänen des Ministeriums zu beschäftigen.
Zu kurz erscheint der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) die Zeit, in der Umweltverbände ihre Einwände, Bedenken
und Vorschläge einreichen können. Die BI hält das für eine Zumutung und hat in einer
ersten Stellungnahme um eine Fristverlängerung gebeten. Wie die BI mitteilt, seien Umweltverbände am 9.02.2015 per Email aufgefordert worden, sich bis zum
23.02.15 im Rahmen der Verbändeanhörung zu äußern.
Ausschließlich in Gorleben, so hält BI-Sprecher Wolfgang Ehmke dagegen,
gilt eine solche Maßnahme, die verhindern soll, dass beispielsweise
durch Öl- oder Gasbohrungen der Salzstock hinsichtlich seiner Nutzung
als atomares Endlager beeinträchtigt werden könnte.
"Das Bundesumweltministerium (BMUB) argumentiert, das Standortauswahlgesetz
(StandAG) enthalte eine Sonderregelung für Gorleben, der Salzstock
müsse offen gehalten werden," so Ehmke weiter. "Daraus leitet das BMUB auch die
Verlängerung der Veränderungssperre ab und sieht dazu auch keine
Alternative."
Die Gorleben-Gegner_innen halten diese Argumentation für verräterisch.
Die "Sonderbehandlung" des Standorts Gorleben widerspreche flagrant dem
erklärten Ziel eines Neustarts der Endlagersuche für hochradioaktive
Abfälle.
"Die Veränderungssperre privilegiert den Standort Gorleben in einem
unglaublichen Maß," argumentiert die BI. "An anderen prospektiven Standorten, die durchaus
bekannt sind - man braucht sich nur die Salinar-, Kristall- und
Tonstudien der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
aus den Jahren 1994,1995 und 2007 ansehen - kann durch Bohrungen z.B.
zur Einrichtung von Kavernen für die Gaslagerung oder die Suche nach
Gas- oder Ölvorkommen das Wirtsgestein so in Mitleidenschaft gezogen
werden, dass es als Endlagerstätte nicht mehr in Frage kommt."
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: "Entweder müsste die Veränderungssperre auf
alle in Frage kommenden Endlagerstandorte – bzw. regionen ausgeweitet
werden, um Gorleben nicht zu privilegieren. Oder die Veränderungssperre
wird für den Bereich des Salzstocks Gorleben nicht verlängert. Zu
behaupten, es gäbe keine Alternative, deutet, wie die geplante 10jährige
Verlängerung, darauf hin, dass Gorleben ein heißer Kandidat bleibt".
HINTERGRUND
Zum 17. August 2005 trat die "Gorleben Veränderungssperren-Verordnung" in Kraft, die bestimmt, dass im Bereich des Salzstocks Gorleben, dem "Planungsgebiet" "die Standorterkundung erheblich erschwerende Veränderungen unterhalb einer Tiefe, gemessen ab der Geländeoberkante, von 50 Metern und im übrigen Planungsgebiet von 100 Metern nicht vorgenommen werden" dürfen. Denn: es wird vermutet, dass Veränderungen des Untergrunds unterhalb der angegebenen Tiefen die Standorterkundung erheblich erschweren würden .
Das "Planungsgebiet" umfasst nach der Verordnung Grundstücke in den Gemeinden Vietze und Pevestorf im Nordosten, Ranzau im Nordwesten sowie Trebel/Vasenthien im Süden. Gorleben ist ebenfalls Bestandteil dieses Gebietes.
Die Verordnung tritt 10 Jahre nach ihrer Verkündung, also am 16. August 2015, außer Kraft.
Bereits im Januar 2014 hatten Greenpeace und der größte Grundstückseigner des Gebiets, Fried Graf von Bernstorff Klage gegen die Verändungssperre eingereicht - bis heute gibt es in dieser Sache noch keine Entscheidung.