Die Gorleben-Gegner bleiben hart: Auch wenn das Standortauswahl-Gesetz in der vorliegenden Form nicht verhindert werden könnte, so müssen nach Ansicht der BI nun alle Schritte, die den Standort Gorleben festlegen, eingestellt werden. Dazu gehört auch das im Jahre 1977 eingeleitete Planfeststellungsverfahren.
Dazu gehört neben dem Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 1983 als umstrittene rechtliche Basis für den Ausbau des sogenannten Erkundungsbergwerks auch der Antrag der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), die am 28.07.1977 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle im Rahmen des am Standort Gorleben geplanten integrierten Entsorgungszentrums beantragt hat. Auf eine entsprechende BI-Initiative bestätigt nun das niedersächsische Umweltministerium in einem Antwortschreiben die Rechtsauffassung der Gorleben-Gegner: "Mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes (StandAG) wird der Planfeststellungsantrag für Gorleben obsolet".
"Damit hat sich ein politisch-administratives Handeln des NMU jedoch nicht erledigt. Entweder muss die Nachfolgebehörde der PTB, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), aufgefordert werden, den Antrag, der später auch nicht weiter begründet wurde und für den keine Planungsunterlagen eingereicht wurden, zurückzuziehen. Oder das NMU weist jetzt diesen Antrag zurück", antwortet BI-Sprecher Wolfang Ehmke. Erst dann sei "reiner Tisch" gemacht. So aber, erklärt Ehmke, bleibt bei einem Scheitern der Endlagersuche nicht nur Gorleben als einziger Standort gesetzt, es gäbe sogar einen Antrag für ein Planfeststellungsverfahren: "Der Vorgang ist also nicht Schnee von gestern, sondern von großer Brisanz".
Zugleich beharrt die BI auch auf Akteneinsicht. "Der gesamte Vorgang ist Teil einer gigantischen öffentlichen Täuschung: jährlich wurden seit 1977 in den Ministerien behördenintern sogenannte Statusberichte vorgelegt, so wurden bei der Erkundung des Salzstocks und beim Ausbau des Endlagerbergwerks die Öffentlichkeitsbeteiligung unterlaufen und Klagen verhindert", erinnert Ehmke.