Nach der Ansicht von Bundesumweltministerium Barbara Hendricks hatte das Obeverwaltungsgericht wichtige Unterlagen nicht zur Verfügung, weil das BfS als geheim geltende Akten im Verfahren nicht vorlegen durfte.
Zunächst betonte auch Bundesumweltministerin Hendricks, dass der heute erlassene Beschluss des BVerwG nicht wegen einer unzureichenden Sicherheit des Zwischenlagers ergangen sei. Die Gerichte hätten sich zur Frage der tatsächlichen Sicherheit etwa gegen Terrorangriffe nicht geäußert. "Bemängelt wurde der Umfang der Ermittlungen und
Bewertungen im Genehmigungsverfahren," so Hendricks. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) habe im Verfahren dargelegt, dass es bei der Genehmigung alle
Aspekte umfassend geprüft habe. "Allerdings war es dem BfS verwehrt, dem
Gericht alle vorhandenen Unterlagen vorzulegen. Dabei handelte es sich
teilweise um Papiere, die zum Schutz gegen Terrorangriffe geheim gehalten
werden müssen," betonte Hendricks.
Des weiteren teilte Hendricks mit, dass die schleswig-holsteinische Landesatomaufsicht noch am Freitag eine atomaufsichtliche Anordnung gegenüber dem Betreiber Vattenfall erlassen werde. " "Damit wird sichergestellt, dass weiterhin eine rechtliche Basis für das Standortzwischenlager gegeben ist," so Hendricks. "Mit dieser Anordnung werden alle Maßnahmen und Regeln zum Umgang und zur sicheren Lagerung der insgesamt neun Castoren mit abgebrannten Brennelemente festgelegt." Hendricks geht nun davon aus, dass der Betreiber Vattenfall unverzüglich die Genehmigung des Standortzwischenlagers beantragt, damit das BfS eine neue Genehmigung prüfen kann.
Darüber hinaus will Hendricks prüfen lassen, wie geheimhaltungsbedürftige Unterlagen
bei gleichzeitiger Wahrung des Geheimschutzes zukünftig angemessen in
verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingeführt werden können.