Am Mittwoch beschloss die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf, nachdem die Energiekonzerne für 23,3 Milliarden Euro von der Verantwortung für die Atommüll-Endlagerung freigestellt werden. Ob sie ihre diversen Klagen zurücknehmen, bleibt aber offen.
Einerseits setzten sich verschiedene Initiativen mit ihrer Forderung durch, dass die Energiekonzerne die Rücklagen in Höhe von 23,3 Milliarden Euro für die Endlagerung des Atommülls in einen öffentlichen Fonds einzahlen müssen. Andererseits kritisiert nicht nur Thorben Becker vom BUND den Gesetzesentwurf als "Deal zulasten des Steuerzahlers". "Wir
fürchten, dass das ein Deal ist, der zulasten letztendlich des Staates
und der Steuerzahler geht, weil im Moment noch gar nicht absehbar ist,
was Zwischen- und Endlagerung von Atommüll wirklich kosten werden," sagte Becker am Mittwoch gegenüber Deutschlandradio Kultur .
Nach dem Gesetzesentwurf bleiben die Energiekonzerne für den Abriss und die Entsorgung der stillzulegenden Atomkraftwerke weiter zuständig. Ob die diversen, durch die Energiekonzerne eingereichten Klagen zurückgenommen werden, ist noch offen. Dieser Punkt ist nicht Teil des Gesetzesentwurfes. Laut Handelsblatt hat eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel geäußert, dass bis zum Vertragsabschluss "noch verschiedene Dinge" zu klären seien.
Noch in diesem Jahr soll der Gesetzesentwurf von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.