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Corona-Regeln: die wichtigsten Vorgaben ab 29. März

Totaler Lockdown über Ostern und verschärfte Regeln für Regionen mit einer Inzidenz über 100. Das beschlossen Kanzlerin und Ministerpräsidenten am Montag. Was die "Ruhetage" über Ostern konkret bedeuten, wird aber wohl erst die Niedersächsische Verordnung klären.

Die bestehenden Beschränkungen werden bis zum 18. April verlängert. Die Ostertage sollen zu "Ruhetagen" werden. Am Karsamstag sollen "einzig" Supermärkte öffnen dürfen. Und private Treffen dürfen nur noch mit max. fünf Personen stattfinden - ob dies nur unter Verwandten stattfinden darf, ist eine von unzähligen Unklarheiten in dem Beschluss. Vieles bleibt der Klärung durch die Niedersächsische Verordnung überlassen, die für Ende der Woche erwartet wird. Zum Status der "Ruhetage" will der Bund einen "Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung" vorlegen.

Ab dem 29. März gelten wieder die Regeln nach dem Plan vom 3. März.  Die MPK hat festgelegt, dass die in diesem Plan skizzierten Öffnungsschritte erst ab dem 6. April zulässig sind. Ob das auch für die bereits geltenden Öffnungen in Stufe 1 + 2 ( Einkaufen nur mit Terminbuchung, Friseure, körpernahe Dienstleistungen ...) gilt, bleibt interpretationsfähig.

Über 100: Von tagesaktuellen Schnelltests bis zur Ausgangssperre ist alles möglich

Zusätzlich beschloss das Gremium, dass bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 in einem Landkreis weitergehende, verschärfte Schritte umgesetzt werden können.

  • Tragepflicht medizinischer Masken von MitfahrerInnen auch im privaten PKW soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören
  • tagesaktuelle Schnelltests werden überall dort zur Verpflichtung gemacht, wo die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequentes Maskentragen erschwert sind
  • Ausgangsbeschränkungen
  • verschärfte Kontaktbeschränkungen.


"Ruhetage" über Ostern

Der Gründonnerstag und der Karsamstag sollen zu "Ruhetagen" werden. Klar ist dabei nur eines: am Samstag sind "einzig" die Lebensmittelläden geöffnet.

Was der "Ruhetag" für den Gründonnerstag bedeutet, bleibt vorerst unklar. Einerseits wird davon geredet, dass er zu einem Feiertag erklärt wird - mit all den Folgen, die das hat. Andererseits redete die Kanzlerin während der Pressekonferenz am Montag davon, dass dieser Tag als Ruhetag definiert wird, an dem Kontaktbeschränkungen und Ansammlungsverbote herrschen. Im Bundesbeschluss heißt es zu dem Thema: "Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen. " Dabei geht es auch um arbeitsrechtliche Fragen.

Private Treffen sind zu Ostern lediglich "im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt" möglich und auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

Nach Ostern - Testen, testen, testen

Nach Ostern soll umfassend getestet werden. So schnell wie möglich sollen in Schulen und KiTas zwei Testungen pro Woche durchgeführt werden. Und mit zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen.

Damit soll untersucht werden, ob Öffnungsschritte mit einer konsequenten Teststrategie (zum Beispiel tagesaktuelle Tests als Voraussetzung zum Betreten von Geschäften, Restaurants etc.) zum gewünschten Ziel führen.

Wer sich mit dem wirren Papier intensiver beschäftigen will: hier der der Beschluss der MPK im Wortlaut

Foto | Angelika Blank: Dieses Kursus dürfte auch in diesem Jahr mehr als ausgebucht sein - wenn er denn stattfinden dürfte. (Schild auf einem Ort der Kulturellen Landpartie)





2021-03-23 ; von Angelika Blank (autor),
in Berlin, Deutschland

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