Schuhe, Klamotten oder sonstwas kaufen, Museum besuchen oder
draußen mit Freunden Sport treiben... Das alles könnte ab April möglich
sein - wenn die Infektionszahlen hierzulande weiter so niedrig bleiben.
Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen
Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden
Hygienekonzepten wieder öffnen. Dort wo nicht dauerhaft eine Maske
getragen werden kann (z.B. Kosmetik oder Rasur) muss allerdings ein
negativer Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden vorliegen
bzw. durchgeführt werden.
Niedrige Inzidenz - weitere Lockerungen
Weitere Öffnungen werden von der 7-Tage-Inzidenz in einer Region abhängig gemacht. Bleibt es hierzulande bei einer so niedrigen Inzidenz wie momentan
(Stand 4.3. = 10,3) dann sieht der Bundesbeschluss vor, dass schon ab
Montag (8. März) das Einkaufen wieder erlaubt sein (kann)wird. Auch Treffen
mit bis zu 10 Personen sind freigegeben.
Geht alles gut und die Inzidenz bleibt 14 Tage lang unter 50 (also frühestens am 22. März) dann ist Eis essen oder Kaffee/Kuchen auf der Außenterrasse voraussichtlich wieder erlaubt.
So steht es jedenfalls im Bundesbeschluss. Aus Niedersachsen gibt es noch keine eindeutigen Aussagen, ob hierzulande der gemeinsame Beschluss so umgesetzt wird, wie er am Mittwoch unterzeichnet wurde. Aus einem Statement von Donnerstag kann allerdings herausgelesen werden, dass es in Niedersachsen weitestgehend die gleichen Regeln geben wird wie auf Bundesebene beschlossen wurde.
Eines ist allerdings klar: steigen die 7-Tages-Inzidenzen wieder über
100 werden die Lockerungen auf den Stand vor dem 7. März
zurückgefahren.
Eine grafische Übersicht der aktuellen Regelungen kann hier! als Grafik heruntergeladen werden.
Impfungen, Schnelltests, Kontaktbeschränkungen und Öffnungen
Bundeskanzlerin bezeichnete es als "Vierklang aus Impfen, Testen,
Kontaktnachvollziehung und Öffnungen", durch den in den nächsten Wochen
der Balanceakt zwischen Öffnungen und Eingrenzung der Virusaktivität
gelingen soll.
Nachdem der - einfacher einzusetzende - Astrazeneca-Impfstoff nun auch für über 65-jährige zugelassen ist, rückt die Aussicht, dass Arztpraxen mit Impfungen beginnen können, in greifbare Nähe. Geplant ist ein Start bereits für Ende März/Anfang April - auch wenn mancher Hausarzt noch nicht so recht weiß, wie das organisatorisch funktionieren soll.
Ab nächster Woche sollen alle BürgerInnen Anspruch auf einen wöchentlichen kostenlosen Schnelltest
haben. Allerdings weiß Mensch weder in der Kreisverwaltung noch bei den
Samtgemeinden wie die Durchführung hierzulande organisiert werden soll.
Der Bundesbeschluss lässt den Kommunen die Wahl. Sie können ein
Testzentrum betreiben oder niedergelassene Ärzte bzw. Dienstleister
beauftragen, die Tests durchzuführen.
Selbsttests sollen ebenfalls ab nächster Woche (teilweise schon ab Samstag) bei verschiedenen Discountern erhältlich sein.
Der Einsatz digitaler Medien zur Kontaktnachverfolgung wird im Bundesbeschluss nur vage erwähnt. Thüringen will dennoch die "Luca-App" einsetzen, die nach Ansicht verschiedener Fachleute einen Lockdown überflüssig machen kann.