Thema: corona

Die neuen Regeln: 📞 35🔦🔫50🧬⛔️↗️100↘️🔕🕓💀🚀

Schuhe, Klamotten oder sonstwas kaufen, Museum besuchen oder draußen mit Freunden Sport treiben... Das alles könnte ab April möglich sein - wenn die Infektionszahlen hierzulande weiter so niedrig bleiben. 

Der bestehende Lockdown wird zwar bis zum 28. März verlängert. Einige Lockerungen gibt es dennoch. Ab dem 8. März können sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. 
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte zählen zu den Geschäften mit Waren des täglichen Bedarfs und dürfen demnach ebenfalls wieder öffnen - mit Hygienekonzept und Kundenbegrenzung.

Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen
Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden
Hygienekonzepten wieder öffnen. Dort wo nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann (z.B. Kosmetik oder Rasur) muss allerdings ein negativer Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden vorliegen bzw. durchgeführt werden.

Niedrige Inzidenz - weitere Lockerungen

Weitere Öffnungen werden von der 7-Tage-Inzidenz in einer Region abhängig gemacht. Bleibt es hierzulande bei einer so niedrigen Inzidenz wie momentan (Stand 4.3. = 10,3) dann sieht der Bundesbeschluss vor, dass schon ab Montag (8. März) das Einkaufen wieder erlaubt sein (kann)wird. Auch Treffen mit bis zu 10 Personen sind freigegeben.

Geht alles gut und die Inzidenz bleibt 14 Tage lang unter 50 (also frühestens am 22. März) dann ist Eis essen oder Kaffee/Kuchen auf der Außenterrasse voraussichtlich wieder erlaubt. 

So steht es jedenfalls im Bundesbeschluss. Aus Niedersachsen gibt es noch keine eindeutigen Aussagen, ob hierzulande der gemeinsame Beschluss so umgesetzt wird, wie er am Mittwoch unterzeichnet wurde. Aus einem Statement von Donnerstag kann allerdings herausgelesen werden, dass es in Niedersachsen weitestgehend die gleichen Regeln geben wird wie auf Bundesebene beschlossen wurde.

Eines ist allerdings klar: steigen die 7-Tages-Inzidenzen wieder über 100 werden die Lockerungen auf den Stand vor dem 7. März zurückgefahren.

Eine grafische Übersicht der aktuellen Regelungen kann hier! als Grafik heruntergeladen werden. 

Impfungen, Schnelltests, Kontaktbeschränkungen und Öffnungen

Bundeskanzlerin bezeichnete es als "Vierklang aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen", durch den in den nächsten Wochen der Balanceakt zwischen Öffnungen und Eingrenzung der Virusaktivität gelingen soll.

Nachdem der - einfacher einzusetzende - Astrazeneca-Impfstoff nun auch für über 65-jährige zugelassen ist, rückt die Aussicht, dass Arztpraxen mit Impfungen beginnen können, in greifbare Nähe. Geplant ist ein Start bereits für Ende März/Anfang April - auch wenn mancher Hausarzt noch nicht so recht weiß, wie das organisatorisch funktionieren soll. 

Ab nächster Woche sollen alle BürgerInnen Anspruch auf einen wöchentlichen kostenlosen Schnelltest haben. Allerdings weiß Mensch weder in der Kreisverwaltung noch bei den Samtgemeinden wie die Durchführung hierzulande organisiert werden soll. Der Bundesbeschluss lässt den Kommunen die Wahl. Sie können ein Testzentrum betreiben oder niedergelassene Ärzte bzw. Dienstleister beauftragen, die Tests durchzuführen.

Selbsttests sollen ebenfalls ab nächster Woche (teilweise schon ab Samstag) bei verschiedenen Discountern erhältlich sein.

Der Einsatz digitaler Medien zur Kontaktnachverfolgung wird im Bundesbeschluss nur vage erwähnt. Thüringen will dennoch die "Luca-App" einsetzen, die nach Ansicht verschiedener Fachleute einen Lockdown überflüssig machen kann.






Fotos

2021-03-04 ; von Angelika Blank (text),
in berlin

corona  

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