Am 18. und 19. September soll wieder 24 Stunden lang die Geschwindigkeit kontrolliert werden. Dabei werden die Kontrollen erstmalig in Deutschland auch auf längeren Strecken und nicht nur an konkreten Punkten durchgeführt. Ein Verfahren, das Datenschützer massiv kritisieren.
Erstmalig wird während des nächstens Blitzermarathons nicht nur punktuell die Geschwindigkeit kontrolliert, sondern über eine längere Strecke. Dieses Messverfahren ist in Deutschland noch nie angewandt worden - vor allem wegen der Kritik von Datenschützern.
Bei dem neuartigen Verfahren - das in verschiedenen EU-Ländern übrigens schon länger angewandt wird, sind mehrere Kameras aufgestellt, die Geschwindigkeitssünder auf einer längeren Strecke verfolgen können. Mit diesem Verfahren soll dem klassischen Effekt, dass kurz vor einer Kontrollstelle abgebremst wird, um danach sofort wieder zu beschleunigen, entgegen gewirkt werden.
Die Datenschützer monieren, dass Detailfragen der technischen Durchführung nicht geklärt sind. Dabei geht es z.B. um die Frage, ob und wie die Funkübertragung zwischen den Kameras verschlüsselt und gesichert ist, ob die Daten von korrekt fahrenden Verkehrsteilnehmern sofort und rückstandslos gelöscht werden können oder ob Soft- und Hardware die hohen Sicherheitsstandards wirklich gewährleisten können.
Jenseits des Blitzermarathons am 18. und 19. September hat die niedersächsische Polizei ein Pilotprojekt beantragt, welches vorsieht, dass 18 Monate lang auf Niedersachsens Landstraßen Abschnittskontrollen im Echt-Einsatz getestet werden dürfen. Dafür gibt es bisher allerdings nur eine allgemeine Genehmigung des Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD). Der LfD möchte zunächst die oben genannten Fragen geklärt wissen, bevor er sein endgültiges OK zum Echt-Einsatz gibt.
Laut Pistorius sollen nach einer Mitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD) die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz einer "Section Control"-Pilotanlage in Niedersachsen vorliegen, sofern:
- die Anlage nur zur Feststellung einer etwaigen Geschwindigkeitsüberschreitung genutzt wird und die erhobenen Daten somit zu keinen anderen Zwecken genutzt werden,
- die Feststellung der Geschwindigkeitsübertretung bzw. der Nicht-Übertretung unverzüglich erfolgt,
- technisch gesichert ist, dass Nichttrefferfälle (die Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt keine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) sofort spurenlos und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, gelöscht werden und
- die Anlage nach ihrer Installation in einem Zeitraum von maximal 18 Monaten betrieben wird.
Pistorius versichert: "Selbstverständlich wird die Anlage vor dem Einsatz im Straßenverkehr, wie es in solchen Fällen verpflichtend ist, auch noch technisch-organisatorisch bezüglich der Datensicherheit grundlegend vom Landesbeauftragten für den Datenschutz überprüft werden. Wir tragen besondere Sorge dafür, dass die hohen Anforderungen an die Datensicherheit im Rahmen dieses Pilotprojektes, wie auch generell, zu 100 Prozent erfüllt werden."
Pilotprojekt "Abschnittskontrolle" für Anfang 2015 geplant„Das Recht auf zu schnelles Fahren gibt es nicht", sagt Innenminister Pistorius. „Die Abschnittskontrolle sollten die allermeisten Autofahrer als gerecht und fair einstufen, und ich sehe das genauso. Uns geht es um eine rücksichtsvolle Fahrweise auf unseren Straßen und weniger Unfälle - und damit auch Unfallopfer."
Vor dem Start des 18-monatigen Pilotprojektes stimmt sich Niedersachsen derzeit mit einer Vielzahl von Beteiligten ab. Dazu gehört auch die Festlegung eines Streckenabschnittes, um dort zu einer Reduzierung des hohen Unfallaufkommens und dessen schweren Folgen beizutragen. Dieser Streckenabschnitt soll laut Pistorius nach der endgültigen Abstimmung Ende September bekanntgegeben werden.
Das Ministerium strebt an, die Anlage zur "Abschnittskontrolle" auf einer sogenannten „Außerortsstrecke" Anfang des Jahres 2015 in Betrieb zu nehmen - vorausgesetzt, die erforderlichen Genehmigung der Datenschützer liegen vor.Übrigens: der Blitzermarathon wird an mindestens einem Punkt auch im Bereich der Polizeiinspektion Lüneburg durchgeführt. Wo genau sich die Messpunkte am 18. und 19. September allerdings befinden werden, konnte die Polizei zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen.