Presseente: Bisher keine landesweite Stallpflicht verordnet

Verschiedene Medien berichteten in den vergangenen Tagen, dass in Niedersachsen nun landesweit Geflügel im Stall gehalten werden müsse. Dies stellte sich als Presseente heraus.

Landwirtschaftsminister Christian Meyer hatte bei seinem Besuch im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Oldenburg geäußert, dass die Stallpflicht nun "im ganzen Lande" gelten würde. Beim Veterinäramt im Landkreis war davon allerdings nichts bekannt. Eine neue Verordnung sei bisher nicht eingegangen, hieß es dort.

Auf Nachfrage bei der Pressestelle des Landwirtschaftsministeriums stellte sich heraus, dass Meyer in Oldenburg lediglich erwähnt habe, dass derzeit alle Landkreise in Niedersachsen Stallpflicht verhängt hätten.

Was nur teilweise stimmt, denn mindestens in Lüneburg und Lüchow-Dannenberg wurde Hausarrest für Geflügel lediglich in bestimmten Bereichen längs der Elbe verhängt. Und das wird auch vorerst so bleiben. Wie vom Ministerium weiter zu erfahren war, gibt es im Moment keine Anhaltspunkte dafür, dass die Stallpflicht ausgeweitet werden muss. So bleiben weiterhin die Landkreise für die Verhängung der Stallpflicht zuständig.

Allerdings müssen sich Geflügelhalter darauf einstellen, dass der Hausarrest noch wochenlang anhalten wird. Die Ausbreitung der Vogelgrippe ist noch lange nicht eingedämmt.

Übrigens: Das Friedrich-Löffler-Institut veröffentlicht auf seiner Website regelmäßig aktualisierte Vogelgrippe-Karten , auf denen die Ausbreitung zu erkennen ist.





2017-01-02 ; von asb (autor),
in Niedersachsen, Deutschland

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