Nach Ansicht von Miriam Staudte, Grüne Landtagsabgeordnete, bedeutet diese Einstufung, dass das Vorhandensein eines Deckgebirges für die Sicherheit eines Endlagers nicht mehr als unerlässlich angesehen wird.
Die Landtagsabgeordnete weiter: „Der
Verdacht liegt nahe, dass damit der Salzstock Gorleben, bei dem
bekanntlich das Deckgebirge auf mehreren Quadratkilometern durch
Eiszeiten abgetragen wurde, gesundgebetet werden soll. Aber auch für
andere Standorte ist ein Deckgebirge, das die Endlagerzone von den
grundwasserführenden Schichten trennt, dringend notwendig.“
An Rande der Sitzung, so war von Anwesenden zu hören, beschwerte sich Bruno Thomauske, Institutsleiter des NET (Nukleare Entsorgung und Techniktransfer an der RWTH Aachen), erneut, dass durch den geplanten minimalen Offenhaltungsbetrieb der Standort Gorleben "gefährdet" würde. Bereits auf der Sitzung der Endlagerkommission vergangenen Freitag hatte Thomauske nach dem Vortrag des BfS-Präsidenten Wolfram König über die Details des Offenhaltungsbetrieb bereits von dem "Verlust der Wertigkeit" des Standorts Gorleben gesprochen. Thomauske sitzt als Vertreter der Wissenschaft in der Endlagerkommission.
Zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes (StandAG) und zur Entwicklung von Suchkriterien wurde die Kommission zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle beim Bundestag eingesetzt. Ihr gehören Bund- und Ländervertreter an, ebenso wie Wissenschaft und gesellschaftliche Gruppen. In drei Arbeitsgruppen werden die verschiedenen Themen bearbeitet. Die Arbeitsgruppe III befasst sich mit der Entwicklung von Kriterien. In einem ersten Entwurf wurden diese in Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien eingeteilt. Bei den ersten beiden Kategorien handelt es sich um K.O.-Kriterien. Die Abwägungskriterien würden nur in ihrer Gesamtheit in die Auswahl einfließen. Das Nicht-Erfüllen eines Abwägungskriteriums könnte durch Erfüllen anderer Kriterien beim Ranking ausgeglichen werden.