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Jedes Jahr 69 Todesermittlungsverfahren

Wenn ein Mensch stirbt, muss ein Arzt den Totenschein ausstellen. Insgesamt 69mal kam es 2016 vor, dass "ungeklärte Todesursache" notiert wurde. Bequemlichkeit der Ärzte oder reale Unklarheiten?

Am Rande der Vorstellung der Kriminalstatistik am Mittwoch wurde bekannt, dass 2016 insgesamt 69mal ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Durchschnittlich einmal in der Woche wird demnach der Totenschein für einen Verstorbenen vom Arzt mit dem Vermerk "ungeklärte Todesursache" gekennzeichnet - eine Zahl, die Eingeweihte nicht verblüfft, weil sie  seit Jahren so hoch liegt. Knapp 700 Todesfälle gibt es durchschnittlich im Landkreis, davon sterben viele im Krankenhaus, wo der zuständige Stationsarzt den Totenschein ausstellt. Das Problem "ungeklärte Todesursache" stellt sich fast ausschließlich dort, wo der Tod zu Hause eintrat und ein Bereitschaftsarzt den Tod bescheinigen musste. Sprich: der Anteil der Todesermittlungsverfahren beträgt mindestens 10 - 15 %.

Der Vermerk "ungeklärte Todesursache" im Totenschein setzt automatisch ein Verfahren in Gang, bei dem die Polizei hinzugezogen und die Leiche beschlagnahmt wird. Sie wird dann nach Hannover in die Rechtsmedizin gebracht und der Fall weiter untersucht. Die Polizei holt weitere Informationen bei Ärzten und Angehörigen ein, die Staatsanwaltschaft muss sich mit dem Fall beschäftigen, im Normalfall die Leiche wieder freigeben oder auch ein echtes Ermittlungsverfahren in Gang setzen, wenn der Verdacht auf unnatürlichen Tod sich verdichtet. In allen 69 Fällen, die in 2016 registriert wurden, ist es aber nie zu einer Obduktion gekommen, geschweige denn, dass ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Die Kosten für das aufwändige Verfahren trägt die Staatskasse, also letztendlich der Steuerzahler.

Der Hintergund ist, so Ulrich Constabel, dass oft Bereitschaftsärzte, die noch nicht einmal alle aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg kommen, zur Ausstellung des Totenscheins gerufen werden. Viele kreuzen dann "ungeklärte Todesursache" an, wenn sie sich nicht ganz sicher sind. Die Verantwortung sind sie dann auf jeden Fall los. Kaum ein Bereitschaftsarzt macht sich offenbar die Mühe, den Hausarzt zu kontakten, um nähere Auskünfte zu erhalten. Da reicht dann schon - wie in mindestens einem Fall vorgekommen - die nicht vorhandene Pflegedokumentation, um den Arzt zu veranlassen, die Todesursache als ungeklärt zu deklarieren.

Um derartiges Ungemach für die Angehörigen zu vermeiden, riet Ulrich Constabel, möglichst den Hausarzt zu dem Verstorbenen zu rufen oder sich an den Hospizverein zu wenden.


2017-02-16 ; von Angelika Blank (autor),
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

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