Thema: feuerwehr

Feuerwehr: Anhebung der Altersgrenze gefordert

Der Kreisfeuerwehrverband (KFV) Lüchow-Dannenberg fordert zur beabsichtigten Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes die Anhebung der Altersgrenze für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr auf das gesetzliche Renteneintrittsalter. Dies geht aus einer Stellungnahme des KFV an das Ministerium (u.a.) hervor.

 

Der Vorsitzende des KFV, Kreisbrandmeister Claus Bauck, möchte mit dem Schreiben Änderungen in der Gesetzesvorlage anregen und damit verhindern, dass wirklichkeitsfremde Bestimmungen Gesetzeskraft erlangen.

In dem Schreiben begrüßt der KFV den Gesetzesentwurf und die darin formulierte Zielsetzung des Landes, mit dem Gesetzesentwurf einen Rahmen schaffen zu wollen, der auch zukünftig Brandschutzung und Hilfeleistung sichert. Das starre Festhalten an der Altersgrenze von 62 Jahren für den aktiven Dienst wird allerdings vom KFV kritisiert.  Angesichts immer weiter zurück gehenden Nachwuchses für die Feuerwehren müsse die Altersgrenze dringend angehoben werden.

"Verbesserte Lebensbedingungen führen zu einer im Vergleich zu früheren Generationen höheren Lebenserwartung, besseren Gesundheit und in der Folge auch zu einer längeren körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit," heißt es in der Stellungnahme. Die Argumente des Landes, dass die Atemschutztauglichkeit bei über 50-jährigern aktiven Feuerwehrleuten kontinuierlich zurückgehe, ist für den KFV kein Grund, die Altersgrenze nicht anzuheben. Schließlich würden viele Feuerwehrleute auch im Hintergrund benötigt, ohne dass sie mit Atemschutzmasken arbeiten müssten.

"Im Jahr 2012 vollendet der Geburtsjahrgang 1950 das 62 Lebensjahr und scheidet nach geltendem Recht aus dem aktiven Dienst aus. Ein Anheben der Altersgrenze auf das 65. bzw. 67. Lebensjahr führt zu einer Verlängerung der Verfügbarkeit dieser Kamerdinnen und Kameraden für den Einsatzdienst um weitere 3 bzw. 5 Jahre Gleiches gilt – zeitlich versetzt - für nachfolgende Jahrgänge", warnt der KFV vor einem womöglichen Engpaß, da nicht genügend junger Nachwuchs für die Brandschutzarbeit zur Verfügung stehen.

Ein zweiter wichtiger Kritikpunkt ist für den KFV die als Soll-Vorschrift geplante Bindung einer hauptamtlichen Funktion Gemeinde- oder Kreisbrandmeister an den Beamtenstatus (auf Lebenszeit) sowie die Laufbahnbefähigung 2 für den feuerwehrtechnischen Dienst. Damit werde das wiederkehrende Mitspracherecht der Feuerwehrangehörigen bei der Besetzung der Spitzenposition de facto ausgehebelt. "Damit verbunden sind bei möglicher schwindender Vertrauensbasis für den Amtsinhaber erhebliche Risiken für die Einsatzfähigkeit einer Freiwilligen Feuerwehr," so der KFV.

Seine Stellungnahme hat der KFV sowohl an die Fraktionen des Niedersächsischen Landtages, mehrere Ministerien, die Kommunalen Spitzenverbände als auch den den Landesfeuerwehrverband gesandt und erhofft sich bei ihnen Unterstützung für seine Anregungen.

Hier! gibt es die gesamte Stellungnahme des KFV (pdf) und

Hier! steht der Gesetzesentwurf des Landes zum Download bereit (pdf)

Foto: KFV Lüchow Dannenberg - Freiwillige sind für die Arbeit der Feuerwehr unersetzlich




2012-03-12 ; von Angelika Blank (autor),

feuerwehr  

Kommentare

    Sie müssen registriert und angemeldet sein um einen Kommentar schreiben zu können