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Feuerwehr: Fahrberechtigung für große Einsatzfahrzeuge

Bisher mussten auch Feuerwehrleute den LKW-Führerschein haben, um große Löschfahrzeuge fahren zu dürfen. Ab sofort können sie auf einfache Weise eine Fahrberechtigung erhalten.

Seit Jahren fordern die Feuerwehren, dass es ein vereinfachtes Verfahren geben muss, damit Einsatzkräfte große Löschfahrzeuge fahren dürfen. Nun ist sie da: die Fahrberechtigung für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen.

Dies bestätigten die beiden Fahrlehrer Mario Thöne und Frank Steuerwald, welche bereits für mehr als 150 Einsatzkräfte eine solche Bescheinigung ausstellen durften. Kürzlich absolvierte auch Laura Barfknecht aus der Feuerwehr Splietau die Prüfung für die Fahrberechtigung.

Um diese Berechtigung zu erlangen, müssen die Teilnehmer eine 90-minütige Theorieschulung und eine 90-minütige praktische Schulung absolvieren. Mit einer 60-minütigen Prüfungsfahrt nach Fahrerlaubnisrecht wird das erlernte Wissen geprüft.

Für die Feuerwehren ist diese Fahrberechtigung eine wichtige Grundlage, denn der Führerschein der Klasse B berechtigt nur das Führen von Fahrzeugen mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen. Aufgrund der neusten technischen Ausstattung der Feuerwehrfahrzeuge haben diese jedoch in der Regel mindestens 6,30 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Bisher mussten die Fahrer dieser Fahrzeuge den aufwändigen - und wesentlich teureren - LKW-Führerschein machen. Oder sie mussten einen alten Führerschein besitzen, der sie noch zum Führen von größeren Fahrzeugen berechtigte - was naturgemäß nur auf ältere Feuerwehrleute zutrifft.

Foto: Feuerwehr-Einsatzfahrzeug der neueren Generation, vorgestellt auf der IAA 2014 in Hannover.





2016-07-03 ; von asb (autor), pm (autor),
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

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