Für Künstlerinnen und Künstler sowie Kultureinrichtungen und -verein hat das Land Niedersachsen diverse Förderprogramme aufgelegt. Damit können sowohl coronabedingte Liquiditätsengpasse oder Investionen in Digitaltechnik oder finanziert werden. Das Land Niedersachsen und die NBank stellen Förderprogramme mit Soforthilfen für Unternehmen zur Verfügung.
Nur noch bis zum 31. Oktober zu beantragen ist eine Förderung des Landes für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereinen. Das Land Niedersachsen gewährt gemeinnützigen Kultureinrichtungen und
Kulturvereinen, die in Folge der Covid-19-Pandemie in eine
existenzbedrohliche Wirtschaftslage und / oder in Liquiditätsengpässe
geraten sind, in einem Corona-Sonderprogramm finanzielle
Unterstützungsleistungen. Einrichtungen und Vereine mit Sitz in
Niedersachsen, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur
verfolgen, ein regelmäßiges Kulturangebot vorhalten und in Folge der
Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und / oder
in Liquiditätsengpässe geraten sind, können ab sofort Anträge auf
Unterstützung stellen.
Anträge bis max. 8.000 Euro sind beim jeweils
zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung zu stellen. Die Kontaktdaten
finden sich unter www.allvin.de. Anträge über 8.000 Euro sind per Post
direkt beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur
(Stichwort: Corona-Sonderprogramm, Referat 32, Leibnizufer 9, 30169
Hannover) zu stellen.
Ansonsten stehen weitere Programme zur Verfügung:
- "Niedersachsen dreht auf" für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler. Aus dem zweiten Nachtrag des COVID-19-Sondervermögens stehen hierfür bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kosten für das Engagement der Soloselbstständigen können zu 100% über die Förderung abgedeckt werden. Voraussetzung ist, dass die Kulturveranstalter mit ihrem Förderantrag die Entwürfe der Verträge mit den Soloselbstständigen vorlegen.
- Co-Finanzierung von Bundesprogrammen: Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unterstützt Kultureinrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstler, die Mittel aus den Sofortprogrammen des Bundes zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie beantragen. Hierzu zählt insbesondere das umfangreiche Programm NEUSTART KULTUR, aber auch das Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums für Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen.
- Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen: Eingetragene Vereine und gemeinnützige Einrichtungen mit Sitz in Niedersachsen, die in die Digitalisierung und IT-Sicherheit investieren wollen, können seit dem 1. Oktober 2020 einen Zuschuss für anfallende Ausgaben bei der NBank beantragen. Der einmalige Zuschuss in Höhe von 70 % der Ausgaben muss nicht zurückgezahlt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro.
- DigitalHub.Niedersachsen:
Gefördert wird der Aufbau von DigitalHubs in Form einer anteiligen
Förderung der anfallenden Ausgaben für Investitionen. Die Förderung
erfolgt in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal
jedoch 500.000 Euro bzw. von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben,
maximal jedoch 200.000 Euro.
- Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen
der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und
der Kulturstiftung der Länder (KSL) richtet sich an kleine
Kultureinrichtungen und stellt Förderungen zwischen 5.000 Euro und
50.000 Euro pro Maßnahme zur Verfügung. Antragsfrist ist der 15.11.2020.