Rund 70 Vertreter von Naturschutzverbänden, Gemeinden, Vereinen oder Unternehmen ließen sich vergangene Woche von zwei VertreterInnen des Niedersächsischen Umweltministeriums (NMU) über die neue Förderrichtlinie "Landschaftswerte" informieren. Mit diesem Programm sollen Projekte gefördert werden, die "der Aufwertung des Kulturlandschafts- und Naturerbes dienen, sowie Projekte zum naturschutzgerechten Wirtschaften und zur Sicherung der Biologischen Vielfalt und der Grünen Infrastruktur". "Damit sollen positive Impulse für Maßnahmen zum Natur- und Landschaftsschutz gegeben und die nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum gestärkt werden," so das NMU in einer aktuellen Mitteilung.
Was das genau bedeutet, erläuterten die beiden VertreterInnen des NMU in Hitzacker. So werden Umweltbildungsmaßnahmen (Anlegung von Biotopen, Aussichtstürme oder Lehrpfade etc) ebenso gefördert wie direkt wirkende Naturschutzprojekte wie z. B. die Verbesserung der Hochwasserrückhaltung durch Renaturierung von Auenlandschaften.
Neu im Förderprogramm ist die Förderung von Projekten zum naturschutzgerechten und nachhaltigen Wirtschaften. Damit können z.B. Partnerbetriebe der Nationalparks, Biosphärenreservate oder Naturparke gefördert werden, oder auch Geschäftsideen für Produkte und Dienstleistungen, von denen Natur und Landschaft profitieren. So sollen auch sozio-ökonomische Effekte stärker genutzt werden. Hier bieten sich auch neue Chancen für Handwerksbetriebe, Gastronomie und andere kleinere Unternehmen, so das NMU.
Antragsteller von Großprojekten müssen sich allerdings gefallen lassen, dass Betriebsgewinne aus der Investition gegengerechnet werden. Außerdem legt die NBank fest, wie hoch Personalmittel und Honorare angesetzt werden. Im Antrag wird nur die Projekttätigkeit beschrieben, nach der die NBank dann die Einstufung nach Tarif bzw. branchenüblichem Honorarsatz vornimmt. Was das genau bedeutet, wird sich nur im Einzelfall klären lassen.
Obwohl die Partnerbetriebe ausdrücklich als Zuwendungsempfänger genannt sind und das "nachhaltige Wirtschaften einer Förderschwerpunkte ist, sind Herstellung und Vermarktung von "primär landwirtschaftlichen" Produkten nicht förderfähig. Die Frage, inwiefern die Betriebe der Archeregion oder die landwirtschaftlich arbeitenden Partnerbetriebe von der neuen Förderrichtlinie profitieren können, blieb weitgehend unbeantwortet. Der Vertreter des Umweltministeriums musste einräumen, dass hier gewisse "schizophrene" Vorgaben von der zuständigen EU-Generaldirektion gemacht wurden. Beide Vertreter des NMU versprachen aber in Hitzacker, im Einzelfall dabei zu helfen, welche Lösungen gerade für die Partnerbetriebe oder Archeregions-Betriebe gefunden werden können.
Räumlich ist das Förderprogramm auf Biosphärenreservate, Naturparke, Nationalparks, den Gebieten im "Grünen Band" sowie die "Niedersächsischen Moorlandschaften" beschränkt. Projekte zur Inklusion – z. B. barrierefreie Lehrpfade – bekommen Pluspunkte. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit maximal 50 Prozent, die mit Mitteln des Landes auf maximal 65 Prozent aufgestockt werden können. In der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 stehen 39,8 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung. Daneben sind 12,8 Millionen Euro Landesmittel vorgesehen. Die Gesamtmittelausstattung von 52,6 Millionen Euro wird auf die sechs Förderjahre aufgeteilt.
Der erste Stichtag für die Anträge an die NBank ist der 31.03.2016. Anschließend ist jährlich eine Antragstellung zum 30.09. möglich.
Weitere Information unter:http://www.nbank.de/
Foto / Klaus Mayhack: Blühende Kirschbäume säumen viele Landstraßen - ebenso wie Apfel- und Birnbäume. Projekte zur Förderung der Streuobstbestände in der Region können mit dem neuen Landesprogramm ebenfalls finanziert werden.