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Fotografierverbot für Castorbehälter

Wie erst jetzt bekannt wurde, gilt bereits seit vergangenem Jahr ein Fotografierverbot für die im sogenannten "Zwischenlager" in Gorleben abgestellten Castorbehälter mit radioaktivem Abfall. Das Umweltministerium begründet diese Maßnahme mit "Vorsichtsmaßnahmen gegen Terroranschläge".

Als es im vergangenen Jahr Drohungen für womöglich geplante Terroranschläge gab, sei (unter anderem) der Betreiber des Zwischenlagers, die GNS, aufgefordert worden, Schutzmaßnahmen vorzuschlagen, so Jutta Kremer-Heye, Pressesprecherin des Umweltministeriums in Hannover.

Um den Schutz gegen direkte Angriffe auf die Mauern der Transportbehälter-Halle zu erhöhen, habe die GNS die Castorbehälter "von den Wänden weg" in die Mitte des Raumes verstellt. Als dann verschiedene Journalisten anfragten, Fotos von den Castorbehältern machen zu dürfen, habe die GNS aus "Sicherheitsgründen" darum gebeten, keine Fotografiererlaubnis mehr zu erteilen bzw. ein Fotografierverbot auszusprechen. Dieser Bitte ist das Niedersächsische Umweltministerium dann nachgekommen, damit "keine (falschen) Rückschlüsse aus der Stellung der Behälter gezogen werden können".




2011-10-25 ; von Angelika Blank (autor),

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