Thema: amoklauf

Gegen Gymnasium Dannenberg Amok-Lauf angedroht

Gegen das Fritz-Reuter-Gymnasium (FRG) in Dannenberg hat es am Donnerstag per Internet eine Amoklauf-Drohung gegeben, der jedoch keine Tat folgte. Das bestätigte die Polizei in Lüneburg auf Anfrage von wnet.

Schon am späten Donnerstag-Nachmittag verbreitete sich in der Jeetzelstadt die Nachricht, ein Unbekannter habe damit gedroht, am so genannten Winnenden-Tag - ein Jahr nach dem Amok-Drama in der Stadt nahe Stuttgart - am FRG ebenfalls einen Amoklauf zu starten. Verbreitet worden sei die Nachricht über die Internet-Plattform "Facebook". Schon am Vormittag sei die Polizei deshalb im Gymnasium präsent gewesen.

Doch dies stimmt nur zum Teil, wie Polizei-Pressesprecher Kai Richter erläuterte.  Am Vormittag seien zwar Polizeibeamte im Gymnasium gewesen, aber nicht wegen einer Drohung, sondern um - durchaus mit Blick auf das Geschehen in Winnenden - mit Lehrern über das Verhalten bei derartigen Ereignissen zu sprechen. Diese Kontake habe es am Donnerstag aber auch an anderen Schulen gegeben, nicht allein am FRG in Dannenberg.

Erst am Donnerstagnachmittag habe dann ein unbekannter Täter oder eine Täterin im Internet die besagte Drohung verbreitet, und zwar nicht auf  "Facebook" sondern über die Schüler-Community "SchülerVZ". Der oder die Unbekannte habe eine Art Ketten-E-Mail im Stil der Kettenbriefe versendet und gedroht, wenn diese Mail von den Empfängern nicht weiter verbreitet werde, werde etwas Schlimmes am Fritz-Reuter-Gymnasium geschehen. Auch von Amoklauf sei in der Drohung die Rede gewesen, erklärte Polizeisprecher Richter auf Anfrage.

Eine solche Drohung ist eine Straftat
Experten der Polizei sind nun damit befasst, den Absender der Mail zu ermitteln. Denn: Eine derartige Drohung ist alles andere als ein Dummerjungenstreich. Das Handeln des Unbekannten ist nicht nur mit Blick auf die Opfer von Winnenden und deren Angehörige verwerflich, sondern es hat auch sehr unangenehme juristische Konsequenzen für den Täter: Das Androhen von Straftaten wird bestraft, und auch auf dem zivilrechtlichen Wege warten auf den Versender der E-Mail böse Folgen: Die Polizei, die derartige Drohungen stets ernst nimmt,  wird ihm die ihr entstandenen Kosten in Rechnung stellen.




2010-03-12 ; von Hagen Jung (autor),

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