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Katastrophenschutz: Land ist jetzt auch für Zwischenlager Gorleben zuständig

Kurz vor Toresschluss beschloss der Niedersächsische Landtag am Mittwoch, dass das Land auch für den Katastrophenschutz bei atomaren End- und Zwischenlagern zuständig ist.

Lange hatten Atomkraftgegner dafür gekämpft, dass auch atomare Zwischenlager wie jenes in Gorleben in die Katastrophenschutzplanung des Landes aufgenommen werden. Denn bisher gab es keinerlei konkrete Konzepte, wie mit einem radiologischen Unfall in einem Zwischen- oder Endlager umzugehen ist. Lapidar wurde die Zuständigkeit allgemein den Betreibern zugeschrieben, die für die Sicherheit in den Anlagen zu sorgen hätten. Selbst Umweltminister Stefan Wenzel hatte 2014 keine Notwendigkeit gesehen, besondere Schutzpläne für Zwischenlager aufzustellen - die Gefahr sei als gering einzuschätzen, hieß es damals.

Nach zähem Ringen zwischen den im Landtag vertretenen Fraktionen gelang es dem Landtag nun, ein reformiertes Katastrophenschutzgesetz zu verabschieden, in dem auch atomare Zwischenlager als Anlagen eingestuft werden, für die es spezielle Katastrophenschutzpläne geben muss.

Damit geht die Zuständigkeit für Schutzmaßnahmen bei möglichen Unfällen im Zwischenlager Gorleben vom Landkreis Lüchow-Dannenberg auf das Land Niedersachsen und damit das zuständigen Innenministerium über. 

Für die grüne Landtagsabgeordnete Miriam Staudte ist das nun verabschiedete Gesetz ein großer Erfolg. „Der nun erzielte fraktionsübergreifende Konsens ist zu begrüßen. Wir erreichen dadurch eine bessere Einsatzkoordinierung bei eventuellen Störfällen. Da Atomunfälle nicht an Landkreisgrenzen Halt machen, ist eine Bündelung der Zuständigkeit und Koordinierung auf Landesebene notwendig. Es wäre absurd, die Koordinierung aus einem möglichen Evakuierungsgebiet zu leisten," so Staudte.

Ab 2019 wird das Innenministerium die Zuständigkeit für die zentrale Leitung zur Katastrophenbekämpfung bei einem Atomunfall auch an Zwischenlagern übernehmen. Dies umfasst nach Mitteilung von Miriam Staudte auch die Ermittlung und Bewertung der radiologischen Lage. Zuvor soll gemeinsam mit dem Umweltministerium ein landesweiter Notfallplan ausgearbeitet werden, der durch örtliche Notfallpläne der Landkreise Lüchow ergänzt werden wird.  „Die Beschäftigung mit diesen Szenarien zeigt einmal mehr, dass die Gefahren der Atomenergie nach wie vor unkalkulierbar sind und uns insbesondere das Thema der Zwischen-und Endlagerung noch über Generationen beschäftigen wird," betont Staudte.

Die neue Landesregierung wird nun entscheiden müssen, wieviel zusätzliche finanzielle Mittel für die Umsetzung der erweiterten Katastrophenschutz-Planung in den nächsten Haushalt eingestellt werden müssen.

Foto: Auch die Feuerwehren im Landkreis werden sich demnächst mit Katastrophenschutzplänen für den Umgang mit radiologischen Unfällen beschäftigen müssen.



2017-09-20 ; von asb/pm (text),
in Hannover, Deutschland

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