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Kein Gebot für das Gildehaus Lüchow

Der erste Zwangsversteigerungstermin zum Verkauf des Gildehauses Lüchow ist geplatzt. Da niemand ein Gebot abgegeben hatte, wird das Verfahren jetzt im August neu eröffnet. Damit sind die Chancen, dass der dringend benötigte große Saal schnell wieder eröffnet werden könnte, gegen Null gesunken.

Bürgermeister Karl-Heinz Schultz hatte zwar für die Stadt Lüchow ein Gebot abgegeben, damit das Verfahren weiter geht, doch dies wurde vom Rechtspfleger nicht anerkannt. "Es gibt wohl seit einiger Zeit veränderte gesetzliche Regelungen, die es einem Gläubiger nicht erlauben, im Zwangsversteigerungstermin mit zu bieten", zeigte sich Schultz nach dem gescheiterten Termin verwundert. Die Stadt Lüchow steht mit 60 000 Euro Forderungen als Gläubiger im Grundbuch des Gildehauses.

Da ansonsten kein weiteres Gebot abgegeben wurde, muss das Zwangsversteigerungsverfahren jetzt neu eröffnet werden. Mit einem neuen Termin kann nach Auskunft des Rechtspflegers erst im August gerechnet werden. Dieser wird wieder ein "erster" Termin zur Zwangsversteigerung sein, bei dem ein Verkehrswert von 413 065,- Euro als Startgebot angesetzt wird. Niemand rechnet ernsthaft damit, dass es einen Interessenten gibt, der das Gildehaus zu diesem Preis kaufen möchte.

Normalerweise liegen zwischen einem ersten und einem zweiten Versteigerungstermin rund drei Monate. Da im "Fall" Gildehaus allgemein davon ausgegangen wird, dass der Zuschlag wohl erst im zweiten oder gar dritten Termin erfolgen wird, bei denen der Zuschlag zu massiv niedrigeren Geboten als 413 000 Euro erfolgen kann, dürfte sich das Verfahren bis in das nächste Frühjahr hinein ziehen.

"Deswegen stehen wir nun vor der Situation, dass das Gildehaus wohl mindestens noch einen Winter lang im Besitz der Stadt Lüchow bleibt und wir die Kosten für die Erhaltung des Gebäudes tragen müssen", ärgert sich Bürgermeister Schultz. "Dazu kommt, dass weiterhin kein großer Versammlungsraum zur Verfügung steht."

Die Gilde bleibt stur

Die Hoffnung von Karl-Heinz Schultz, dass die Schützengilde womöglich ein Einsehen hat und auf ihre eingetragenen Rechte verzichtet, hat sich inzwischen ebenfalls zerschlagen. Einige Kaufinteressenten, die es in der Vergangenheit durchaus gab, hatten sich zurückgezogen, nachdem sie zur Kenntnis nehmen mussten, dass die Schützengilde Lüchow das verbriefte Recht hat, die Räumlichkeiten so oft und so lange zu nutzen, wie sie es gerne möchten - ohne die im Hause ansässige Gastronomie in Anspruch nehmen zu müssen. Kaufen möchte die Gilde den sanierungsbedürftigen Gebäudekomplex allerdings auch nicht.

Foto: Björn Vogt

 

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2010-03-24 ; von Angelika Blank (autor),

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