Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag die Neuordnung der Besoldung für die Bürgermeister und Landräte beschlossen. Ab 1. Januar 2014 werden alle Ämter der kommunalen Beamtinnen und Beamten auf Zeit den unterschiedlichen Besoldungsgruppen neu zugeordnet.
Die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten werden um eine Besoldungsgruppe oder durch eine entsprechende Amtszulage höher eingestuft. Damit werde der größeren politischen Verantwortung innerhalb der Kommunalverwaltung Rechnung getragen, die aus der Direktwahl resultiert, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung. Größere Kommunen sollen besser in die Lage versetzt werden, auch in Zukunft qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für die Leitungsebene der Kommune zu gewinnen.
Darüber hinaus wird künftig die Höhe der Besoldung für sämtliche
Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte unabhängig vom Dienstalter
bemessen. Diese Differenzierung ist nach Ansicht der Landesregierung deshalb nicht mehr sachgerecht,
weil aufgrund der besonderen kommunalverfassungsrecht
Der Einkommenszuwachs liegt durchschnittlich zwischen rund 387 Euro
und 482 Euro monatlich. "In Folge der erforderlichen systembedingten
Umstellung kann es bei einzelnen wenigen jüngeren
Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten in Gemeinden und Samtgemeinden
mit einer Einwohnerzahl bis 15.000 auch zu höheren Gehaltssteigerungen
kommen," teilt die Landesregierung mit.
Gleichzeitig werden die allgemeinen Stellvertreter der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten sowie die übrigen Beamtinnen und Beamten auf Zeit in Landkreisen und in Gemeinden und Samtgemeinden mit einer Einwohnerzahl ab 40.001 um eine Besoldungsgruppe höher eingestuft. Bei den übrigen Beamtinnen und Beamten auf Zeit in Gemeinden und Samtgemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 40.000 bleibt die Besoldungshöhe unverändert. Die Einstufung der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten wird dann vergleichbar sein mit deren Einstufung in den Nachbarländern Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Die Landesregierung komme mit der Neufassung der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung einer von den kommunalen Spitzenverbänden unter Hinweis auf die besondere kommunalverfassungsrechtliche Stellung der Verwaltungschefinnen und -chefs erhobenen Forderung nach, so die Landesregierung.
Die vorherige Landesregierung hatte die Neueinstufung der Bürgermeister und Landräte bereits seit 2010 angekündigt. Die ursprünglich schon für Dezember 2011 geplante Entscheidung über die Anhebung der Ämter war jedoch kurzfristig bis zum Ende der Legislaturperiode zurückgestellt worden.