Thema: gesundheit

Meldepflicht für Bienenvölker

Nicht nur die Varoa-Milbe macht jährlich ganzen Bienenvölkern den Garaus. Um bei ansteckenden Bienenkrankheiten schnell reagieren zu können, hat der Landkreis jetzt die Meldepflicht für Bienenvölker eingeführt. Bis zum 31.03. müssen auch die Halter kleiner Völker ihre fleißigen Tierchen anmelden.

Nach der neuen Regelung, die der Landkreis jetzt veröffentlichte, ist jeder Imker, auch wenn er nur ein Bienenvolk als Hobby hält, verpflichtet, sich und seine Bienen beim Landkreis anzumelden und bei der Tierseuchenkasse registrieren zu lassen. Imker müssen die aktuelle Anzahl ihrer Bienenvölker und deren Standort jährlich bis zum 31.03. beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz melden.

Die Kreisverwaltung wird hierzu in den nächsten Tagen per Post eine Information an alle im Landkreis registrierten Imker herausgeben. Dieser Information liegt ein Meldebogen bei, welcher bis spätestens Ende März ausgefüllt an den Landkreis zurückzuschicken ist. Mit diesem Vordruck kann die Bienenhaltung auch abgemeldet werden, sollte die Imkerei mittlerweile eingestellt worden sein.

Warum eine jährliche Meldung der Anzahl der Bienenvölker und deren Standort?

Zum Schutze der Allgemeinheit vor ansteckenden Bienenkrankheiten und somit auch zur Gefahrenabwehr ist es erforderlich, dass diese Daten jährlich aktualisiert werden. Landwirte kennen dies bereits von ihrer Nutztierhaltung. Nun wird die Anmeldepflicht auch auf Bienen ausgedehnt. Alle Bienenstöcke sind deutlich sichtbar mit dem Namen des Halters, der Registriernummer und der laufenden Nummer für das jeweilige Volk zu versehen. Nur so ist eine eindeutige Identifizierung möglich und können Verwechslungen so gut wie ausgeschlossen werden.

Bei Fragen hilft der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter der E-Mail Adresse veterinaerwesen[ät]luechow-dannenberg.de oder der Telefonnummer 05841/120-289 gerne weiter.

Der Imkermeister und Bienenbeauftragte des Landkreises, Marco Otte, sieht in der neuen Regelung nur Vorteile. "Wir haben in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten gehabt, wenn Krankheiten nachvollzogen werden mussten. Oft wurden noch nachträglich Bienenvölker gefunden, die womöglich ursächlich für den Ausbruch der Tierseuche gewesen sind," so Otte. Die langwierige Suche nach Völkern habe dementsprechend die Reaktionszeit auf Seuchen verlängert und deswegen oft zu Beschwerden der Imker geführt. "Die neue Regelung ist im Sinne der Bienengesundheit und deswegen nur zu begrüßen," so Otte weiter.

Übrigens: beim Ausbruch einer Bienenseuche wird der Imker von der Tierseuchenkasse nur für die Anzahl von Bienen entschädigt, dier er auch angemeldet hatte - für Marco Otte ein weiterer Grund, seine Bienen anzumelden.

Foto: eine Biene mit vollen "Hosen" auf Futtersuche in einer Blüte




2012-03-02 ; von asb / pm (autor),

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