Im Landkreis hat es sich an verschiedenen Orten eingebürgert, unerwünschte Wildtiere wie Gänse oder Wildschweine mit gasbetriebenen Schussanlagen aus den Äckern zu vertreiben. Nun häufen sich die Beschwerden, da die Knaller auch nachts die Anwohner aus dem Schlaf reißen.
Wie die Kreisverwaltung mitteilt, häufen sich in den letzten Wochen Beschwerden aus der Bevölkerung über Geräusche, die von gasbetriebenen Schussanlagen zum Vertreiben von wildlebenden Tieren verursacht werden. Wurden diese Anlagen zunächst in den Herbst- und Wintermonaten eingesetzt, um insbesondere Wildgänse zu vertreiben und landwirtschaftliche Kulturen zu schützen, ist mittlerweile ein "Ganzjahresbetrieb" festzustellen. So werden die Anlagen nun auch von Landwirten und Jagdpächtern eingesetzt, um Wildschweine aus Maisfeldern zu vertreiben.
"Besonders rücksichtslos ist ein Betrieb, wenn die Anlagen in bestimmten Zeitabständen, die variabel eingestellt werden können, des nachts ausgelöst werden. Der Schalleistungspegel derartiger Knallapparate kann je nach gewählter Einstellung durch den Betreiber bis zu 138 dB(A) betragen", informiert der zuständige Fachdienst der Kreisverwaltung. (Das entspricht ungefähr der Lautstärke eines startenden Flugzeugs) Bei der Beurteilung derartiger Geräusche werden mangels anderer Regelungen die technischen Vorschriften für Schießplätze der Bundeswehr zugrundegelegt.
Bereits 2002 hatte der Landkreis Lüchow-Dannenberg für den Raum Schnackenburg, Holtorf, Kapern und Gummern den Betrieb der störenden Anlagen untersagt und nur nach Prüfung im Einzelfall am Tage, nicht aber für die Nacht zugelassen. Grundlage waren die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. "Es geht hier zwar auch um die Schutzbedürfnisse der Menschen, aber nicht zu vergessen ist auch, dass die Schussanlagen teilweise im Naturschutzgebiet stehen", so Jürgen Weinhold vom Verwaltungsvorstand des Landkreises. "Da werden durch die lauten Knaller natürlich auch die zu schützenden Tiere vertrieben." Absurd erscheint es Weinhold, wenn ein Landwirt Ausgleichszahlungen dafür erhält, dass Gänse sich auf seinen Äckern bedienen können, während sein Nachbar die Vögel per Schussanlage von seinen Feldern fernhält.
Sollten weiterhin Beschwerden eingehen, die insbesondere einen Nachtbetrieb betreffen, erwägt die Kreisverwaltung nun, den Betrieb von Schussanlagen kreisweit zu untersagen.
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