So gemütlich alte Kamin- und Kachelöfen sind - sie pusten ziemlich viel gesundheitsschädlichen Staub und Kohlenmonoxid in die Luft. Um die Staubemissionen aus Öfen zu verringern, hatte die Bundesregierung bereits 2009 eine neue Verordnung beschlossen, die bestimmt, dass Kamin- und Kachelöfen entweder den aktuellen Staubemissions-Grenzwerten entsprechend nachgerüstet - oder außer Betrieb genommen werden müssen. Dies betrifft Kamin- und Kachelöfen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 31. Dezember 1984 errichtet und in Betrieb genommen worden sind. Wenn durch eine Bescheinigung des Herstellers der Anlage oder durch eine Vor-Ort-Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk nachgewiesen werden kann, dass die Feuerungsanlage die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid einhält, darf der Betreiber sie weiterhin zur Beheizung des Aufstellraumes benutzen, ohne eine Nachrüstung vornehmen zu müssen. Für Anlagen, die vor 1975 errichtet worden sind, war die Übergangsfrist bereits Ende 2014 abgelaufen.
Überraschend sollte dieser Fristablauf allerdings für keinen Besitzer alter Öfen kommen. Bezirksschornsteinfeger Sven Lübkert weist darauf hin, dass entsprechende Hinweise längst verschickt worden sind: "Seit 2014 haben wir im Rahmen der Feuerstättenschauen die Öfen begutachtet und gegebenenfalls darauf hingewiesen, dass und welche Nachrüstmaßnahmen notwendig sind," so Lübkert auf Nachfrage von wnet. In den schriftlich verschickten "Feuerstättenbescheiden" finden sich die Auflagen, die erfüllt werden müssen, um die betroffenen Öfen weiter betreiben zu dürfen.
Wer sich an einen derartigen Bescheid nicht erinnert oder nicht sicher ist, ob sein Ofen den neuen Bestimmungen entspricht, sollte sich bei seinem Schornsteinfeger erkundigen. Ansonsten könnte bei der nächsten Feuerstättenschau eine böse Überraschung drohen: entsprichen die Öfen nicht den gesetzlichen Bestimmungen, müssen sie stillgelegt werden. Ob es dann noch einmal eine Frist für die Nachrüstung gibt, ist zweifelhaft.
Weiterführende
Informationen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen,
sowie Tipps zum richtigen Umgang mit einer Holzfeuerung stellt das
Bundesumweltministerium unter folgender Internetadresse
bereit: https://www.bmub.bund.de/
Foto | pixabay:So gemütlich offenes Kaminfeuer auch ist - Ende des Jahres läuft die Schonfrist für alte Öfen, die nicht den aktuellen Grenzwert-Standards entsprechen, ab.