Ab dem 1. Januar müssen sich Eigentümer teilweise auf neue bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger einstellen, die ihre Heizungen oder Öfen genehmigen. Vergangene Woche übergab der Erste Kreisrat Claudius Teske die Bestellungsurkunden.
Der Landkreis hatte in den vergangenen Monaten die feuerrechtliche Betreuung der sieben Kehrbezirke neu ausgeschrieben und sich letztendlich für folgende Schornsteinfegermeister entschieden:
Herr Andreas Anderßon für den Kehrbezirk I – Samtgemeinde Elbtalaue (Gorleben – Damnatz)
Herr Wolfgang Meier für den Kehrbezirk II – Samtgemeinde Lüchow (Lemgow – Woltersdorf)
Herr Jörn Rademacher für den Kehrbezirk III – Samtgemeinde Lüchow (Küsten – Wustrow) Herr Norbert Blank für den Kehrbezirk IV – Samtgemeinde Elbtalaue (Dannenberg – Karwitz)
Herr Sven Lübkert für den Kehrbezirk V – Samtgemeinde Gartow (Gartow – Trebel)
Herr Wolfgang Vogel für den Kehrbezirk VI – Samtgemeinde Lüchow (Bergen (D.) – Waddeweitz)
Herr Thomas Bätge für den Kehrbezirk VII – Samtgemeinde Elbtalaue (Dannnenberg – Wustrow)
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfolgt grundsätzlich für sieben Jahre. Vollendet der Bezirksschornsteinfeger vorher das 67. Lebensjahr, scheidet er bereits dann aus.
Bestimmte Aufgaben, z. B. den Erlass eines
Feuerstättenbescheides und Neuabnahmen von Feuerstätten, dürfen nur die
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
durchführen. die Schornsteinfeger, die dann die Reinigung der Schornsteine und weitere Arbeiten übernehmen, kann der Eigentümer frei wählen.
Über die Registerauskunft beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (https://elan1.bafa.bund.de/
Foto / Landkreis Lüchow-Dannenberg: Das sind sie, die sieben bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die Sicherheit Lüchow-Dannenberger Öfen und Heizungen zuständig sind.