Neue Vorschriften wegen Vogelgrippe: LAVES schaltet Bürgertelefon

Am Wochenende weitete die Bundesregierung die Schutzvorkehrungen zur Eindämmung der Vogelgrippe aus. Das LAVES schaltete ein Bürgertelefon.

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat jetzt ein Bürgertelefon geschaltet: 0441 57026-444, über das sich Geflügelhalter über die erweiterten Sicherheitsvorschriften für Geflügelhalter informieren können.

Bisher ist in diesem Jahr ein Fall von Vogelgrippe H5N8 in Niedersachsen bei einem Wildvogel festgestellt worden, teilt das LAVES mit.

In der neuen Verordnung des Bundes geht es etwa darum, keine Unbefugten in die Stallungen zu lassen. Tierhalter müssen Schutzkleidung tragen und Hände sowie Stiefel desinfizieren können. Große wie kleine Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Ställen Desinfektionsmatten oder –wannen zur Stiefeldesinfektion einrichten; Personen müssen unmittelbar vor Betreten die Hände waschen und desinfizieren.

Die „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ und die „Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltungen und Geflügelhobbyhaltungen“ sind auf www.laves.niedersachsen.de zu finden.


2016-11-21 ; von pm (autor),
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

landwirtschaft  

Kommentare

    Sie müssen registriert und angemeldet sein um einen Kommentar schreiben zu können