In Niedersachsen müssen bis zum Ende dieses Jahres auch bestehende Wohngebäude mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Der Countdown läuft also für alle, die bisher noch nicht von der Wirksamkeit dieser Lebensretter überzeugt waren.
Noch immer sterben in Deutschland rund 400 Menschen im Jahr an den Folgen eines Brandes und die meisten ersticken an den giftigen Rauchgasen. Rauchmelder erkennen die Brandentwicklung früh und warnen, gerade auch Schlafende – zwei Drittel aller Brandopfer - in der Nacht. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, hat der niedersächsische Landtag 2012 die Bauordnung geändert und die Rauchmelderpflicht in Wohnräumen gesetzlich vorgeschrieben.
Niedersachsen war das 10. Bundesland in Deutschland, das die Rauchmelderpflicht eingeführt hat. Bereits 2012 mussten die Warnmelder in allen Neubauten und bei Sanierungen und Umbauten installiert werden. Die Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen und Gebäude endet am 31.12.2015. Bis zu diesem Tag müssen die Melder ordnungsgemäß eingebaut sein und zwar in alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen.
Der Brandrauch muss frühzeitig erkannt und gemeldet werden, damit sich Menschen rechtzeitig in Sicherheit bringen können.
Für den Einbau der Rauchmelder sind in Niedersachsen die Eigentümer zuständig. Für Pflege und Wartung der Geräte sind die Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Haus- und Wohnungsbesitzer sollten darauf achten, dass die Rauchmelder nach der DIN EN 14604 geprüft und zertifiziert sind. Rauchmelder die zudem mit einem „Q“ gekennzeichnet sind, weisen eine gute Qualität auf und erfüllen erhöhte Anforderungen.
Weitere nützliche Informationen zum Thema Rauchmelder gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de.