Sowohl bei dem niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel als auch bei der Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) stößt die Entscheidung der Bundesregierung, die Veränderungssperre für Gorleben zu verlängern nicht nur auf Unverständnis sondern auch auf massive Kritik.
Für Wenzel ist die Veränderungssperre "überflüssig und
kontraproduktiv", denn die Offenhaltung sei ohnehin im Standortauswahlgesetz
geregelt. "Die Niedersächsische Landesregierung hat ihre Kritik an der
Veränderungssperre bereits im Februar
in einer Stellungnahme verdeutlicht und eindringlich darauf
hingewiesen, dass der Bund verpflichtet sei, alle potentiell in Frage
kommenden Orte in Deutschland offen zu halten. Eine isolierte Regelung
für Gorleben wird abgelehnt," so Wenzel.
Bereits Mitte Februar hatte Wenzel seine Ablehnung der Veränderungssperre dem Bundesministerium schriftlich mitgeteilt. "Die Sicherung einer Standorterkundung kommt nur dann in Betracht, wenn eine solche tatsächlich stattfindet oder stattfinden soll. Nach § 29 Abs.2 StandAG wird die bergmännische Erkundung des Salzstocks Gorleben mit Inkrafttreten des Gesetzes jedoch beendet. Anders als bei dem früheren Moratorium wird durch das StandAG die Erkundung nicht nur unterbrochen, sondern vollständig beendet," hatte der Umweltminister seine Ablehnung damals begründet - die in § 9 Atomgesetz vorgeschriebene Sicherung zur "Fortsetzung der Erkundung" gelte deswegen nicht mehr.
BI: Bundeskabinett legt sich auf Gorleben fest
"Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts soll gegenüber den Bundesländern
signalisiert werden, dass der Kelch an ihnen vorbeigehen wird", ist sich
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke sicher. Die Arbeit der Endlagerkommission
des Bundestages werde mit dieser Festlegung auf Gorleben völlig
entwertet.
"Barbara Hendricks Beteuerungen, kein Standort sei bei der Endlagersuche
gesetzt und auch keiner von vornherein ausgenommen, wird durch diese
Entscheidung konterkariert," so Ehmke, "denn natürlich ist allein
Gorleben gesetzt, eine Veränderungssperre an anderen potentiellen
Standorten gibt es nicht."
Im Standortauswahlgesetz (StandAG) wurde jedoch festgeschrieben, dass Gorleben “wie jeder andere in Betracht kommende Standort” am Verfahren teilnehmen soll, betont die BI. Die Hoffnung der BI richtet sich jetzt auf das Eilverfahren, dass Fried von Bernstorff und Greenpeace gegen die Verlängerung der Endlagersperre vor dem Oberverwaltungsgericht angestrengt haben.