Thema: naturschutz

Rund 1800 Biotope kartiert - Auflagen für Grundstücksbesitzer

Rund 5.000 Lüchow-Dannenberger Grundstückseigentümer erhalten in den nächsten Monaten Post vom Landkreis Lüchow-Dannenberg. Denn auf ihren Grundstücken befinden sich Biotope, die gesetzlich besonders geschützt sind.

Zur Ermittlung der Biotopflächen hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg in den vergangenen drei Jahren durch eine Fachfirma eine umfangreiche Biotoptypen-Kartierung durchführen lassen, die seit Kurzem abgeschlossen ist. Von der Kartierung ausgenommen waren das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue und einige weitere Schutzgebiete, da für diese bereits entsprechende Daten vorliegen.
 
Die durch die Untersuchung festgestellten Lebensräume wild lebender Pflanzen und Tiere gelten als rar und haben einen hohen ökologischen Wert. Der gesetzliche Schutzstatus soll ihren Erhalt sichern. Die Grundstückseigentümer, die der Landkreis aktuell benachrichtigt, erfahren in dem Schreiben die genaue Lage „ihres“ Biotops, um welchen Biotoptypen es sich handelt und insbesondere, was sie als Eigentümer oder Nutzungsberechtigte bei Nutzungsänderungen zu beachten haben.  

„Ganz überwiegend handelt es sich bei den gesetzlich geschützten Biotopen um landwirtschaftliche Flächen“, erklärt Dorothee Rößler, Leiterin des Fachdienstes Natur- und Landschaftsschutz der Kreisverwaltung. Darunter sind Moore, Sümpfe, seggen-, binsen- und hochstaudenreiche Nasswiesen, Quellbereiche sowie Bruch-, Sumpf- und Auenwälder. „In der Regel können die Flächen auch weiterhin genutzt werden - sofern die Maßnahmen das Biotop nicht zerstören oder erheblich beeinträchtigen“ informiert Dorothee Rößler.

Ein Auwald dürfe also beispielsweise weiterhin forstwirtschaftlich genutzt werden, aber ein Kahlschlag käme nicht in Frage. Eine Wiese dürfe weiterhin gemäht werden, aber möglicherweise nicht so oft. Bei naturnahen Gewässern ist ein Ausbaggern oder ein Entfernen von Gehölzen oder Schilf problematisch. Ausnahmen sind auf Antrag möglich. „Es empfiehlt sich in jedem Fall, vor einer beabsichtigten Nutzungsänderung Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen, um die Zulässigkeit der Maßnahme abzuklären“, rät Dorothee Rößler.

Das neue „Biotop-Verzeichnis“ für Lüchow-Dannenberg, eine Datenbank, in der alle Biotope verzeichnet sind, steht ab sofort zu den üblichen Sprechzeiten der Kreisverwaltung zur Einsicht zur Verfügung. In Auszügen liegt das Verzeichnis auch bei den Gemeinden vor.  

Bei Fragen oder Beratungsbedarf hilft die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises gerne weiter: Tel.: 05841 / 120-510 (Astrid Möller), 120-511 (Ute Ostermann) oder 120-518 (Maike Mangelsdorf).

Nähere Informationen zu den gesetzlich geschützten Biotopen gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter www.luechow-dannenberg.de/biotope.

Foto: Nicht nur Teichbiotope wie dieses sind wichtige Lebensräume für Kleintiere und Pflanzen.




2017-07-19 ; von pm (text),
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

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