Thema: endlagersuche

Salzstock Gorleben: Nießbrauchsrechte bis 2035 verlängert

Wie die BI erfahren haben will, sollen die Nießbrauchsrechte für den Salzstock Gorleben bis zum Jahre 2035 verlängert werden. Für die BI ist das der endgültige Beweis, dass ein geplantes Atommüll-Endlager doch in Gorleben umgesetzt werden soll. UPDATE!

"Jetzt wird klar, der Neustart der Endlagersuche ist ein taktisches Manöver, um den Salzstock Gorleben am Ende eines "Auswahlverfahrens" als Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle zu präsentieren, vorzugsweise sogar durch Teilnahme der Kritiker an den Sitzungen der Endlagerkommission. Der Bund schafft dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen," kritisiert Wolfgang Ehmke, Sprecher der BI.

Auf Anfrage der BI habe das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erklärt, dass neben der Verlängerung der sogenannten Veränderungssperre um weitere 10 Jahre auch die "Nießbrauchrechte", der vertragliche Zugriff auf die Salzrechte von Grundstückseigentümern, verlängert werden sollen, obwohl die Erkundung in Gorleben laut Standortauswahlgesetz beendet ist. Die BI hakte mehrfach nach, "und das Ergebnis hat uns elektrisiert", sagte Ehmke. Denn die Verträge, die derzeit neu ausgehandelt werden, sollen eine Nutzungsdauer vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2035 haben, erklärte jetzt das BfS gegenüber der BI.

Das Bundesamt verweise auf die Notwendigkeit, das Bergwerk offen zu halten, wie es im Standortauswahlgesetz (StandAG) beschieden wurde. "Lediglich Verträge, die Bereiche betreffen, die für die Gewährleistung des Grubenbetriebes gemäß des aktuellen Hauptbetriebsplans notwendig sind, werden verlängert. Diese sind auch nach der im Standortauswahlgesetz vereinbarten und mit dem Hauptbetriebsplan festgelegten Offenhaltung des Salzstockes erforderlich", habe das BfS beschwichtigt, so die BI

"Es ist der Zeitrahmen, der die Emotionen schürt. Wenn man weiß, dass auch die Veränderungssperre Gorleben noch ein weiteres Mal um 10 Jahre, also auch bis zum Jahr 2035 verlängert werden kann, dann werde die Sache rund," argwöhnt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. "Mit der doppelten Absicherung Gorlebens durch die Nießbrauchrechte und die Veränderungssperre über den Zeitpunkt hinaus, bis zu dem laut Gesetz eine Standortentscheidung getroffen werden sollte – nämlich 2031 -, werde das gesamte Suchverfahren Makulatur. Alle Beschwichtigungen und Beteuerungen, dass der Salzstock Gorleben im Laufe des Suchverfahrens aufgrund seiner geologischen Mängel oder wegen der Jahrzehnte langen Tricksereien aus dem Verfahren rausfliegen würde, würden konterkariert."

Ehmke weiter: "Entweder wird die Arbeit der Kommission durch diese Festlegungen unwissentlich entwertet oder die Kommission weiß, was gespielt wird und verfolgt den Zweck, davon abzulenken, dass alles auf Gorleben hinaus läuft."  

UPDATE 9. Juni 2015: Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz 

Die Pressemitteilung der BI nahm das Bundesamt für Strahlenschutz zum Anlass für eine eigene Stellungnahme:

"Wie mit dem Bergwerk Gorleben zu verfahren ist, ist im Jahr 2013 im StandAG festgelegt worden und allen Beteiligten bekannt (§29 StandAG). Daraus ergibt sich auch klar das Vorgehen bei den Salzrechten," so das BfS. "Es werden ausschließlich die Salzrechte des bereits bestehenden und offen zu haltenden Bereiches verlängert. Aus der Präambel der aktuell zu verhandelnden Verträge geht außerdem klar hervor, dass diese ausschließlich auf die Offenhaltung beschränkt sind und keine Erkundung möglich ist: 'Aufgrund der politischen Zielstellung zur Durchführung eines Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für radioaktive Abfälle, wie sie im Standortauswahlgesetz zum Ausdruck kommt und der Einbeziehung des Standortes Gorleben in das vorgesehene Auswahlverfahren, ist es erforderlich, über den 31.12.2015 hinaus die Salzrechte für die Offenhaltung des Bergwerks Gorleben in der jetzt bestehenden Größe zu sichern. Daher benötigt der Bund ein Nutzungsrecht an den vom Grundeigentum getrennten, selbstständigen Salzrechten der Eigentümerin, soweit sie sich auf das bestehende Bergwerk Gorleben beziehen (Salzabbaugerechtigkeit, § 149 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BBergG).'"  




2015-06-08 ; von pm (autor),
in Gorleben, Deutschland

endlagersuche   atommüll  

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