Wie die BI erfahren haben will, sollen die Nießbrauchsrechte für den Salzstock Gorleben bis zum Jahre 2035 verlängert werden. Für die BI ist das der endgültige Beweis, dass ein geplantes Atommüll-Endlager doch in Gorleben umgesetzt werden soll. UPDATE!
"Jetzt wird klar, der Neustart der
Endlagersuche ist ein taktisches Manöver, um den Salzstock Gorleben am
Ende eines "Auswahlverfahrens" als Atommüllendlager für hochradioaktive
Abfälle zu präsentieren, vorzugsweise sogar durch Teilnahme der Kritiker
an den Sitzungen der Endlagerkommission. Der Bund schafft dafür die
rechtlichen Rahmenbedingungen," kritisiert Wolfgang Ehmke, Sprecher der BI.
Auf Anfrage der BI habe das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erklärt, dass
neben der Verlängerung der sogenannten Veränderungssperre um weitere 10
Jahre auch die "Nießbrauchrechte", der vertragliche Zugriff auf die
Salzrechte von Grundstückseigentümern, verlängert werden sollen, obwohl
die Erkundung in Gorleben laut Standortauswahlgesetz beendet ist. Die BI
hakte mehrfach nach, "und das Ergebnis hat uns elektrisiert", sagte
Ehmke. Denn die Verträge, die derzeit neu ausgehandelt werden, sollen
eine Nutzungsdauer vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2035 haben, erklärte jetzt
das BfS gegenüber der BI.
Das Bundesamt verweise auf die Notwendigkeit, das Bergwerk
offen zu halten, wie es im Standortauswahlgesetz (StandAG) beschieden
wurde. "Lediglich Verträge, die Bereiche betreffen, die für die
Gewährleistung des Grubenbetriebes gemäß des aktuellen
Hauptbetriebsplans notwendig sind, werden verlängert. Diese sind auch
nach der im Standortauswahlgesetz vereinbarten und mit dem
Hauptbetriebsplan festgelegten Offenhaltung des Salzstockes
erforderlich", habe das BfS beschwichtigt, so die BI
"Es ist der Zeitrahmen, der die Emotionen schürt. Wenn man weiß, dass
auch die Veränderungssperre Gorleben noch ein weiteres Mal um 10 Jahre,
also auch bis zum Jahr 2035 verlängert werden kann, dann werde die Sache
rund," argwöhnt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. "Mit der doppelten
Absicherung Gorlebens durch die Nießbrauchrechte und die
Veränderungssperre über den Zeitpunkt hinaus, bis zu dem laut Gesetz
eine Standortentscheidung getroffen werden sollte – nämlich 2031 -,
werde das gesamte Suchverfahren Makulatur. Alle Beschwichtigungen und
Beteuerungen, dass der Salzstock Gorleben im Laufe des Suchverfahrens
aufgrund seiner geologischen Mängel oder wegen der Jahrzehnte langen
Tricksereien aus dem Verfahren rausfliegen würde, würden konterkariert."
Ehmke weiter: "Entweder wird die Arbeit der Kommission durch diese Festlegungen
unwissentlich entwertet oder die Kommission weiß, was gespielt wird und
verfolgt den Zweck, davon abzulenken, dass alles auf Gorleben hinaus
läuft."
UPDATE 9. Juni 2015: Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz
Die Pressemitteilung der BI nahm das Bundesamt für Strahlenschutz zum Anlass für eine eigene Stellungnahme:
"Wie mit dem Bergwerk Gorleben zu verfahren ist, ist im Jahr 2013 im
StandAG festgelegt worden und allen Beteiligten bekannt (§29 StandAG).
Daraus ergibt sich auch klar das Vorgehen bei den Salzrechten," so das BfS. "Es werden
ausschließlich die Salzrechte des bereits bestehenden und offen zu
haltenden Bereiches verlängert. Aus der Präambel der aktuell zu
verhandelnden Verträge geht außerdem klar hervor, dass diese
ausschließlich auf die Offenhaltung beschränkt sind und keine Erkundung
möglich ist: 'Aufgrund der politischen Zielstellung zur Durchführung
eines Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für radioaktive
Abfälle, wie sie im Standortauswahlgesetz zum Ausdruck kommt und der
Einbeziehung des Standortes Gorleben in das vorgesehene
Auswahlverfahren, ist es erforderlich, über den 31.12.2015 hinaus die
Salzrechte für die Offenhaltung des Bergwerks Gorleben in der jetzt
bestehenden Größe zu sichern. Daher benötigt der Bund ein Nutzungsrecht
an den vom Grundeigentum getrennten, selbstständigen Salzrechten der
Eigentümerin, soweit sie sich auf das bestehende Bergwerk Gorleben
beziehen (Salzabbaugerechtigkeit, § 149 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BBergG).'"