Am 10. März beginnt vor dem Landgericht Lüneburg unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen der Strafprozess gegen sieben Angeklagte, denen vorgeworfen wird, im September 2014 an einer Schießerei vor dem Klinikum in Lüneburg beteiligt gewesen zu sein.
Die Anklage wirft den sieben (männlichen) Angeklagten vor, am 05. September 2014 in einem Lüneburger
Fitnessstudio zunächst an Streitigkeiten zwischen Angehörigen zweier
kurdisch-stämmiger Familien teilgenommen zu haben. Dabei seien zwei Männer durch
zerschlagene Glasflaschen schwer verletzt worden.
Daraufhin hätten sich die sieben Angeklagten zur Blutrache entschlossen und sich mit Baseballschlägern, Schlagstöcken, Pfefferspray sowie einer Pistole und einem Revolver bewaffnet. Am 06.09.2015 sollen sie dann laut Anklage den Mitgliedern der ihnen verhassten Familie vor dem Klinikum Lüneburg aufgelauert und diese massiv angegriffen haben.
Bei der anschließenden Auseinandersetzung, hätten die Angeklagten acht Angehörige der überfallenen Familie zum Teil schwer verletzt und dabei auch deren Tod billigend in Kauf genommen. Unter anderem hätten drei Personen Schusswunden in den Bereichen Oberschenkel, Becken und Gesäß erlitten.
Für die Hauptverhandlung hat das Landgericht Lüneburg 83 Verhandlungstage festgelegt - der bisher geplante letzte Verhandlungstermin soll am 1. März 2016 stattfinden. Die sieben Angeklagten - von denen sich derzeit vier in
Untersuchungshaft befinden - werden von insgesamt 14 Verteidigern
vertreten. Von den Opfern haben sechs
Nebenklage erhoben, sie werden von fünf Rechtsanwälten vertreten.
Zudem hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg in ihrer Anklage knapp 80 Zeugen benannt, über deren Ladung die große Strafkammer jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden wird. Darüber hinaus findet das Verfahren unter umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen in einem besonders gesicherten Sitzungssaal statt, um einen sicheren und reibungslosen Ablauf der Hauptverhandlung zu gewährleisten .
So werden sich sämtliche Zuhörer
(einschließlich Vertreter der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens),
Zeugen, Dolmetscher, Sachverständige, Angeklagte, Verteidiger ,
Nebenkläger, Nebenklägervertreter und Sitzungsvertreter der
Staatsanwaltschaft einer Einlasskontrolle gefallen lassen müssen.
Die Verteidiger, Nebenklägervertreter, Vertreter der Staatsanwaltschaft, Dolmetscher und Sachverständigen sowie die Nebenkläger, Zeugen und Zuhörer müssen sich bei der Einlasskontrolle mit einem gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass; die Verteidiger mit einem Ausweis der Rechtsanwaltskammer; die Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft mit einem Dienstausweis; Ausländer mit einem gültigen Ausweispapier ausweisen.
Bei Betreten des Sitzungsgeäudes werden Zuhörer, Nebenkläger und Zeugen durch Abtasten der Kleider und Durchsicht mitgeführter Behältnisse - auch unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors - auf Waffen und Gegenstände durchsucht, die geeignet sind, zur Störung der Hauptverhandlung verwendet zu werden. Beanstandete Gegenstände werden in Verwahrung genommen; sie werden bei Verlassen des Gebäudes wieder ausgehändigt. Taschen und andere Behältnisse, Funkgeräte, Mobiltelefone, Computer jeglicher Art, Foto- und Filmapparate sowie Geräte, die geeignet sind Foto-, Film- oder Tonaufnahmen zu fertigen oder wiederzugeben, Getränkeflaschen oder -dosen, Sprays und Feuerzeuge sind ebenfalls zu hinterlegen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorsitzende im Einzelfall.
Zuhörern, die sich nicht in der vorgeschriebenen Weise ausweisen,
oder sich weigern, beanstandete Gegenstände in Verwahrung zu geben, ist
der Zutritt zu versagen. Bei Nebenklägern, Zeugen, Dolmetschern und
Sachverständigen, die sich nicht ausweisen können, ist vor der Versagung
des Zutritts die Entscheidung des Vorsitzenden einzuholen.
Die vollständige Sicherheitsverfügung ist hier! nachzulesen.