Schweinegrippe: Jetzt fünf bestätigte Fälle in Lüchow-Dannenberg

„Bis auf ein Mädchen sind alle jetzt neu Erkrankten Urlaubsrückkehrer“, so Amtsarzt Dr. Gerhard Wermes. Auch die neu bestätigten Fälle verlaufen allesamt glimpflich. Erst Ende September/Anfang  Oktober wird wohl ein Impfstoff verfügbar sein – doch für die Verteilung der Impfstoffe gibt es feste Regeln.

„Bis auf ein Mädchen sind alle jetzt neu Erkrankten Urlaubsrückkehrer“, so Amtsarzt Dr. Gerhard Wermes. Auch die neu bestätigten Fälle verlaufen allesamt glimpflich. Erst Ende September/Anfang  Oktober wird wohl ein Impfstoff verfügbar sein – doch für die Verteilung der Impfstoffe gibt es feste Regeln.

„Nach dem derzeit vorliegenden Plan sollen zunächst Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie Beschäftigte im medizinischen Bereich bzw. der öffentlichen Ordnung geimpft werden“, so Dr. Wermes auf Nachfragen von wnet weiter. Allerdings liegen noch keine konkrete Bestimmungen vor, die Auskunft darüber geben, ob sich Lehrer oder andere pädagogische Mitarbeiter z.B. in sozialen Einrichtungen impfen lassen können.

Erkrankten gibt Dr. Wermes den Rat, sich vorher telefonisch in der Arztpraxis anzumelden und einen Termin zu vereinbaren, um Andere nicht anzustecken. Ansonsten gelten weiterhin die schon bekannten Hygieneregeln wie bereits in unserem Artikel vom 27. Juli beschrieben.

Niedersachsenweit sind die Fälle von bestätigten Neu-Erkrankungen an Schweinegrippe von 422 (27.07.) auf 1306 (04.08.) angestiegen. Insgesamt gibt es in Deutschland aktuell 7177 Menschen, die sich mit dem H1N1-Erreger infiziert haben. Weiterhin verlaufen nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts fast alle Fälle milde. Bei den wenigen Fällen, die einen schweren Verlauf nahmen, hatten die betroffenen Menschen Vor-Erkrankungen.

Am Donnerstag fängt die Schule wieder an. Sieht die Kreisverwaltung angesichts der rasant steigenden Krankheitsfälle womöglich eine Schließung von Schulen vor? "Wenn ein Krankheitsfall bei Schülern oder Lehrern auftritt, dann werden wir das Gesundheitsamt informieren. Das Gesundheitsamt muss dann entscheiden, was in der Situation geboten ist", so Martin Schäfer, Fachdienstleiter für Schulen bei der Kreisverwaltung Lüchow. "Der Amtsarzt ist in der Verantwortung, zu entscheiden, ob es reicht, den oder die Betroffenen zu isolieren bzw. ob eine Klasse zu hause bleiben muss oder eventuell die ganze Schule geschlossen wird." 

In einer gemeinsamen Erklärung hatten die niedersächsischen Ministerinnen für Gesundheit und Kultus, Mechthild Ross-Luttmann und Elisabeth Heister-Neumann, bereits am 31.07. ein neues Infopaket vorgestellt. Darin werden häufig gestellte Fragen und Antworten aus Sicht von Schulen und Kindergärten beantwortet - nachzulesen unter www. grippeschutz.niedersachsen.de.

Ausserdem wichtig: Gemäß § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen, um Infektionsrisiken zu minimieren. Wie die beiden Ministerinnen mitteilten, bietet das Landesgesundheitsamt eine Arbeitshilfe zur Erstellung von Hygieneplänen für Schulen an. Dort sind die wichtigsten, auch für die Neue Influenza, gültigen Maßnahmen des Hygienemanagements enthalten. Die Arbeitshilfe kann ebenfalls unter www.grippeschutz.niedersachsen.de heruntergeladen werden.

Grafik: C. S. Goldsmith and A. Balish, CDC

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2009-08-04 ; von Angelika Blank (autor),

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