Bereits am 16. September hatte die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg Strafanzeige gegen die Betreiberin des Zwischenlagers in Gorleben, Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) wegen "Freisetzung ionisierender Strahlen oberhalb genehmigter Grenzwerte gestellt. Am Mittwoch unterstrich die BI auf einer Pressekonferenznoch ihre harsche Kritik an den neuesten Messergebnissen der PTB.
"Die Einschaltung der Staatsanwaltschaft ist die logische Konsequenz aus den nicht entkräfteten Vorwürfen des manipulativen Umgangs mit den Gorlebener Messwerten. Wir werden die Arbeit der Staatsanwaltschaft unterstützen und Material zur Prüfung der Vorgänge zur Verfügung stellen. Auch uns liegen Hinweise dafür vor, dass es schon früher zu Grenzwertüberschreitungen gekommen ist". unterstützt Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel die Anzeige der BI.
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) reagierte auf die erhöhten Strahlenwerte im Castor-Lager in Gorleben mit einer Strafanzeige gegen die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). Der Betreiberfirma wird vorgeworfen, dass sie ionisierende Strahlen oberhalb genehmigter Grenzwerte freisetzt. Die Anzeige ist heute bei der Staatsanwalt Lüneburg eingegangen.
Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Mitteilungen des Niedersächsischen Umweltministeriums (NMU) und des Landesbetriebes Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), welcher als unabhängige Messstelle mit der Durchführung der Strahlenmessungen im Zwischenlager Gorleben betraut ist, besteht aus Sicht der Gorleben-Gegner nunmehr der hinreichende Verdacht, dass entgegen der Vorschriften des § 311 Abs.I StGB durch die Beschuldigten und den von ihnen eingesetzten Personen seit 2003 bis heute ionisierende Strahlen im Sinne des § 330d Nr.4 u.5 (Verstoß gegen verwaltungsrechtliche Pflichten und/oder Handeln ohne Genehmigung) oberhalb der genehmigten Strahlenmesswerte freigesetzt worden sind und/oder mit dem nächsten Castortransport (voraussichtlich) im November 2011, dessen Behälter gegenwärtig in Frankreich im Auftrag und mit Kenntnis der Beschuldigten unumkehrbar beladen werden, der gem. § 311 Abs.II StGB strafbare Versuch gemacht wird, ionisierende Strahlen oberhalb der genehmigten Grenzwerte mit der Einlagerung dieser weiteren Castorbehälter in Gorleben freizusetzen.
Mit dieser Strafanzeige, so erklärt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke, soll auch verhindert werden, dass die GNS bis Ende September ihre Annahmebereitschaft für den nächsten Castor-Transport erklärt und das möglicherweise auch noch mit Billigung durch das NMU: "Das Maß ist voll, der Castortransport muss abgesagt werden" - zumal das niedersächsische Umweltministerium am Mittwoch verkündet hatte, dass die PTB zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Grenzwerte doch eingehalten worden sind (siehe auch "Passende Grenzwerte für Gorleben", wnet 27.09.2011)
Für Stefan Wenzel kann nicht ausgeschlossen werden, dass die atomrechtliche Aufsicht des Landes Niedersachsen der PTB einen Auftrag erteilt hat, mit dem die Messungen des NLWKN bewusst unterlaufen wurden. "Die Referenzmesspunkte für die Umgebungsstrahlung sind neu definiert worden", so Wenzel. "Auf einen Null-Wert für die radioaktive Gammastrahlung ist bislang noch nicht einmal der Betreiber gekommen."
Und weiter: "Im Hause Sander geht es offenbar nur noch darum, die Strahlenwerte im Zwischenlager so klein wie nötig zu rechen, um den hochradioaktiven Atommüll ungehindert einlagern zu können. Es wird nach der Devise verfahren: Wir messen uns die Welt, wie sie uns gefällt!"
Foto: Andreas Conradt/publixviewing.de