Bereits im ersten Halbjahr wurden am Umgebungswall des atomaren Zwischenlagers in Gorleben 0,275 mS Strahlenbelastung gemessen - es fehlt nicht mehr viel bis zum zulässigen Grenzwert von 0,3 mS. Das Umweltministerium will nun die Ursachen prüfen.
"Bis Oktober sollen die Betreiber erklären, ob und wie sie sicherstellen können, dass mit dem nächsten Castortransport die Grenzwerte nicht überschritten werden", so eine Sprecherin des Umweltministeriums am Freitag Mittag. Im Gespräch erinnerte sie daran, dass für Gorleben der besonders strenge Grenzwert von 0,3 mS gilt. "In ähnlichen Anlagen an anderer Stelle gilt dagegen ein Grenzwert von 1 mS", so die Pressesprecherin.
Ein mögliche Ursache für den annähernd erreichten Grenzwert könne sein, dass einerseits das Messhäuschen, welches von der Betreiberfirma GNS und der Aufsichtsbehörde NLWKN gemeinsam genutzt werden, im Laufe des Jahres um 4 Meter Richtung Westen verrückt worden sei. Gleichzeitig seien im Transportbehälterlager mehrere Castorbehälter in Richtung der Messstation umgestellt worden."Ob diese Umstellungen allerdings die Ursache für die höheren Messwerte sind, das muss nun genau untersucht werden", so die Sprecherin des Ministeriums.
Auch müsse untersucht werden, wie hoch die natürliche Umgebungsstrahlung sie bzw. in welchem Maße sie Einfluss auf die aktuellen Meßwerte habe. Für Dienstag sind sowohl Vertreter der GNS als auch Sachverständige des TÜV zum Gespräch ins Umweltministerium bestellt worden.
Zur Frage, warum die Öffentlichkeit über einen NDR-Bericht von der höheren Strahlung erfahren habe, erklärte die Ministeriumssprecherin, dass es keinen Grund gegeben habe, zu informieren, da ja bisher keine Grenzwerte überschritten worden seien. Der NDR habe auf Anfrage alle Informationen bekommen.
Der entsprechende Vermerk des Umweltministeriums vom 23.08. liegt wnet inzwischen vor (download hier). Darin heißt es unter anderem:
"Wie im o.a. Vermerk vom 18.08.2011 dargelegt, lässt sich nicht sicher ausschließen, dass der Eingreifrichtwert von 0,27 mSv pro Jahr, der in der Aufbewahrungsgenehmigung des BfS vom 02.06.1995 in der Fassung der 4. Änderungsgenehmigung vom 29.01.2010 für das TBL (Nebenbestimmung A 8) aufgeführt ist, überschritten werden könnte.
Die Nebenbestimmung (NB) 8 lautet:
„Im Hinblick auf die von der BLG beantragte maximale Dosis am ungünstigsten Aufpunkt am Zaun des Betriebsgeländes von 0,30 mSv pro Jahr ist, sobald eine Dosis von umgerechnet 0,27 mSv pro Jahr gemessen wird, der Einlagerungsbetrieb so lange zu unterbrechen, bis die Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Einhaltung des Wertes von 0,30 mSv pro Jahr vorliegt.“
Die GNS soll nun bis Oktober erklären, ob sie geeignete Maßnahmen ergreifen kann, die sicherstellen, dass der Grenzwert von 0,30 mSv/Jahr auch bei Einlagerung zusätzlicher Castorbehälter eingehalten wird. Anderenfalls dürfte die Atomaufsichtsbehörde (das Umweltministerium) nach der oben genannten Nebenbestimmung den kommenden Castortransport nicht genehmigen.