Hatte sie Mitschuld daran, dass der Nachbar ihre Frösche im Gartenteich erschoss? Das Lüneburger Landgericht befand nun: Nein. Die 41-jährige aus dem Kreis Lüneburg wurde freigesprochen.
Die Eigentümerin des Gartenteichs wurde dieser Tage freigesprochen. Nach dem Strafbefehl des Amtsgerichts Lüneburgs soll sie es nicht verhindert haben, dass ihr vom ständigen Gequake genervter Nachbar die Nervensägen mit einem Luftgewehr erschoss.
300,- Euro Bußgeld sollte die 41-jährige deswegen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zahlen. Doch sie weigerte sich.
Gegen den ersten Freispruch vor dem Amtsgericht hatte die Staatsanwalt Berufung eingelegt, über die jetzt verhandelt wurde. Nachdem die Aussage einer Zeugin, die Angeklagte auf der Terrasse gesehen haben zu wollen, widerlegt wurde, beantragte auch die Staatsanwaltschaft Freispruch.
Foto: [M] Frosch auf der vergeblichen Flucht