Bisher erhielten Alleinerziehende, die von ihrem Ex-Partner keinen Unterhalt erhalten, einen Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis zu 12 Jahren. Ab dem 1. Juli wird der öffentliche Zuschuss auch für ältere Kinder gezahlt.
Lange diskutierte die Bundesregierung mit Landkreisen und Kommunen über die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes. Angesichts der Verlängerung der Zahlzeit und der Einbeziehung von Kindern bis 17 Jahren befürchtete nicht nur der Landkreis Lüchow-Dannenberg unzumutbare Kostensteigerungen. Erst nachdem der Bund zugesagt hatte, die Kostenanteile zu erhöhen, willigten die öffentlichen Ämter ein.
Nun ist es soweit: Für Kinder von 0 bis 5 Jahre gibt es 150 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahre 201 Eu ro und nun ab Juli 2017 für Kinder von 12- bis 17 Jahren 268 Euro Unterhaltsvorschuss. Die Begrenzung der Leistungsdauer auf sechs Jahre wurde ebenfalls aufgehoben.
Neue Regelungen im Unterhaltsvorschuss – Hinweise des LandkreisesAngesichts der Änderungen empfiehlt der Landkreis Lüchow-Dannenberg allen Alleinerziehenden, die nicht oder nicht in ausreichender Höhe Unterhalt für ihr Kind bekommen, sich über die Neuregelungen zu informieren.
Etwaige Anträge sind beim Jugendamt,
genauer bei der Unterhaltsvorschusskasse, zu stellen. Dies ist auch die
richtige Adresse für alle Fragen rund um den Unterhaltsvorschuss. Die aktuellen
Antragsvordrucke liegen im Landkreisaus oder können im Internet unter www.luechow-dannenberg.de/
Der Antrag kann schriftlich eingereicht werden. Der Landkreis empfiehlt die persönliche Abgabe und Vorsprache zu den Öffnungszeiten des Jugendamtes oder nach Terminvereinbarung, da so die Vollständigkeit direkt geprüft werden kann.
Da sich die Anzahl der Anspruchsberechtigten erheblich erhöht, kann sich die Bearbeitung der Anträge verzögern. Etwaige Ansprüche gehen durch eine verzögerte Bearbeitung aber nicht verloren, sie werden nachgezahlt, teilt der Landkreis mit.
Gern können etwaige Fragen auch per E-Mail
direkt an die Unterhaltsvorschusskasse gerichtet werden: uvg@luechow-dannenberg.de .
Dabei bitte beachten: Eine wirksame Antragstellung ist per Mail derzeit
rechtlich nicht möglich.
Foto: Ganz so schlimm wie 1924, als Heinrich Zille dieses Bild ("Hunger") schuf, ist es für Alleinerziehende nicht mehr. Aber oft genug ist nicht einmal genügend Geld da, um den Kindern wenigstens einmal ein Tag ein nahrhaftes Essen kochen zu können.