Das am 26.02.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Lüneburg gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Landesjustizprüfungsamtes ist rechtskräftig, nachdem der Verurteilte die Revision zurückgenommen hat.
Der ehemalige Richter wird also demnächst seine Freiheitsstrafe von fünf Jahren antreten müssen. Er war wegen der Weitergabe von Prüfungsantworten an mehrere Jurastudenten verurteilt worden.