Die Staatsanwaltschaft hatte vergangenen Donnerstag wegen sechs Fällen der Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall, wegen Nötigung sowie für acht Verletzungen des Dienstgeheimnisses eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten gefordert.
Die Verteidigung von Jörg L. hingegen sah in den Taten lediglich minderschwere Fälle und plädierte auf eine Freiheitsstrafe von höchstens elf Monaten. So lange sitzt der Angeklagte bereits in Untersuchungshaft. eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren böte für Jörg L. auch die Chance, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Im Laufe des Prozesses hatte Jörg L. gestanden, als Mitarbeiter des Landesjustizprüfungsamtes Aufgaben und Lösungsskizzen an Rechtsreferendare, die das zweite Staatsexamen ablegen wollten, abgegeben bzw. verkauft zu haben.