Thema: zwischenlager

Vergleich zwischen BI und BfE rechtskräftig

Der Formulierungsstreit zwischen der BI und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit ist beigelegt. Beide Parteien einigten sich auf einen Vergleich.

Kern des Streits war die Behauptung der Bürgerinitiative Umweltschutz (BI), dass Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) die Sicherheit der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle auch weit über die genehmigten 40 Jahre hinaus bestätigt habe.

Im Interesse einer Beilegung der presserechtlichen Auseinandersetzung hat das BfE in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg einem Vergleich zugestimmt. Dem folgte später auch die Bürgerinitiative. Die Frist für den Widerrufs des Vergleichs lief am Freitag ab. Da beide Parteien von dem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machten, ist dieser jetzt rechtskräftig.

Die bereits vorher von der Bürgerinitiative abgegebene strafbewährte Unterlassungserklärung gegenüber dem BfE bleibt bestehen. Sie verpflichtet die Bürgerinitiative, die weitere Verbreitung der nachweislich unzutreffenden Aussage zu unterlassen. 

„Es war uns wichtig, unmissverständlich klarzustellen und zu dokumentieren, dass die von der Bürgerinitiative dem BfE zugeschobene Aussage unzutreffend ist. Sie widerspricht allen Positionen, die das BfE aktuell und in der Vergangenheit vertreten hat. Und sie widerspricht unserer Aufgabe als unabhängige und der Sicherheit von Mensch und Umwelt verpflichteten Genehmigungsbehörde“, teilt eine Pressesprecherin mit. Die Falschaussage berührte die Glaubwürdigkeit der Behörde im Kern.

Die BI hatte kein Interesse an einer Fortführung des Konflikts.  Sie wiligte in den Vergleich ein.

Mit dem Vergleich verpflichtete sich die BI, in der nächsten Gorleben-Rundschau folgenden Text zu veröffentlichen:

"In unserer Ausgabe IX-X 2018 haben wir auf Seite 12 unter der Überschrift "Nicht beliebig lang" in Bezug auf die Genehmigungsfristen der Atommüll-Zwischenlager Gorleben und Ahaus berichtet: "Der Präsident des Bundesamtes für Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfgang König sagt ... die Lager [seien] weit über 40 Jahre hinaus sicher."

Tatsächlich hat er sich so nicht geäußert. In unserer Sorge um den Ablauf der zukünftigen Genehmigungsverfahren haben wir ihn falschverstanden. Das BfE wiederholt, dass die Sicherheitsnachweise mit dem Auslaufen der Genehmigungen grundlegend neu und nach dem dann gültigen Stand von Wissenschaft und Technik überprüft werden."





2019-03-09 ; von asb/pm (text),
in 29475 Gorleben, Deutschland

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