Der Landkreis hatte kürzlich auch "Mini"-Demos verboten. Eine Aktionsgruppe, die davon betroffen war, reichte Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg ein. Dieses entschied nun: das Verbot des Landkreis war überflüssig, weil durch die Verordnung des Landes derartige Versammlungen bereits verboten waren.
"Mit dem Verbot des Landkreises und dem erneut verfassungswidrigen Eingreifen der
Polizei gegen Teilnehmern der Care-Aktion am Ostersonnabend
manifestiert sich in Lüchow eine Kultur der Unterdrückung von
öffentlicher politischer Meinungsäußerung," so eine Sprecherin der Aktion "Speakers Corner", die schon am Anfang der Woche von der Polizei aufgelöst worden war.
Gegen das Verbot des Landkreises hatten die Anmelder Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingelegt. Der Krankenpfleger Matthias Wiedenlübbert erklärt: „Wir brauchen eine Güterabwägung und keine voreiligen Verbote. Und wir brauchen einen mutigen Landrat, der sich gegen gefährliche Weisungen aus Hannover wehrt“.
Auch eine andere Aktionsgruppe, die unter dem Motto "Yes we care" am Samstag demonstrierte, wurde von der Polizei aufgelöst. Um sich einen Eindruck von der Situation am Samstag Morgen zu machen, stellen wir dieses Video online, welches die Organisatoren der Ostersamstags-Demo erstellt hatten:
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte auf die Klage hin mitgeteilt, dass das separate Verbot des Landkreises nicht zu erlassen gewesen wäre.
Denn Versammlungen seien nach der Verordnung des Landes schon per se verboten.
Dem Veranstalter hat das Gericht nahegelegt, sich wegen des in der
Landesverordnung enthaltenen Versammlungsverbots an das Oberverwaltungsgericht
zu wenden.
Die Kreisverwaltung hob daraufhin ihre Verbotsverfügung auf. Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung von Mittwoch, wird für Freitag eine neue Fassung der Landesverordnung erwartet. Der Landkreis wartet nun ab, inwiefern sich Versammlungsverbote durch den Landkreis nach der neuen Verordnung erübrigen.
Foto | Standfoto aus dem Video der Demo-Veranstalter