Vogelgrippe: Geflügel muss wieder in den Stall
Die Vogelgrippe breitet sich wieder aus. Nachdem in Schleswig-Holstein 30 000 Hühner getötet worden waren, weil in dem Stall die für Hühner tödliche Krankheit ausgebrochen war, hat nun auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg Stallpflicht für Geflügel verordnet. Zunächst nur an der Elbe.
In Lüchow-Dannenberg ist zwar noch kein Fall von Vogelgrippe aufgetreten, aber da der Landkreis - vor allem an der Elbe - Wildvogeldurchzugsgebiet ist, hat der Landkreis die Stallpflicht verhängt. Das H5N8-Virus würde "amtlich festgestellt" von Wildvögeln übertragen, heißt es aus dem Landkreis, deswegen habe man sich für die prophylaktische Stallpflicht entschieden. Das Friedrich-Löffler-Instituts
empfehle in seiner Risikobewertung vom 9.11.2016 eine generelle
Aufstallung der Gebiete, die in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen
liegen, heißt es aus dem Kreisveterinäramt.
Die Stallpflicht gilt für alle Orte und Ortslagen längs der Elbe von der westlichsten bis zur östlichsten Landkreisgrenze und zwar in den folgenden Gebieten: Von der Elbe in südlicher Richtung an der östlichen Kreisgrenze entlang
bis zum Ortsverbindungsweg Nienwalde-Bömenzien, dem Ortsverbindungsweg
in westlicher Richtung über Nienwalde und Neu Rucksmoor folgend zur K34,
der K34 in nordwestlicher Richtung folgend bis Gartow, von Gartow in
westlicher Richtung auf der L256 bis Gorleben, weiter Richtung Laase,
Pretzetze, Grippel, weiter Richtung Groß und Klein Gusborn, weiter
Richtung Splietau, weiter Richtung Nebenstedt, weiter Richtung
Dannenberg bis zur B191, der B191 in südlicher Richtung folgend bis
Dannenberg, weiter auf der B191 Richtung Lüchow bis Kreuzung B 191 und
B216, östlich von Dannenberg der B216 in westlicher Richtung folgend
über Lüggau bis zum Kreisel bei Streetz, weiter der L231 in
nordwestlicher Richtung folgend über Streetz, Kähmen, Hitzacker,
Meudelfitz, Wietzetze bis zur westlichen Kreisgrenze, der Kreisgrenze in
nördlicher Richtung folgend bis zur Elbe, der Elbe in östlicher
Richtung folgend bis zum Ausgangspunkt.
Die genaue Gebietsbeschreibung ist auch der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die am 15.11.2016 veröffentlicht wird. Sie ist unter www.luechow-dannenberg.de/bekanntmachungen einsehbar. Alle dort genannten Orte sind mit ihrer gesamten Ortslage in die Aufstallungspflicht einbezogen.
Spätestens am 16. November muss also sämtliches Geflügel in den betroffenen Gebieten entweder ausschließlich im Stall gehalten werden oder "unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichterten Seitenabgrenzung (Schutzvorrichtung)". Das Ende der Stallzeit ist nicht abzusehen.
Die Vogelgrippe ist für Menschen ungefährlich, für Geflügel ist der hochansteckende Virus aber meist tödlich.
Foto / Angelika Blank: Für die nächsten Wochen müssen sich Hühner + Co. mit dem Stall begnügen.
2016-11-14 ;
von
asb (autor),
pm (autor),
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland
landwirtschaft
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