Thema: naturschutz

Wer darf einen verletzten Wolf von seinem Leid erlösen?

Durch eine mündliche Anfrage von FDP-Abgeordneten wurde deutlich, dass der Umgang mit verletzten Wölfen Probleme mit sich bringt. Denn die streng geschützten Wölfe dürfen nicht ohne vorhergehende Untersuchung duch einen Amtstierarzt getötet werden.

Noch ist es in Lüchow-Dannenberg nicht vorgekommen, dass ein verletzter Wolf aufgefunden wurde. Doch die Erlösung eines nicht mehr zu heilenden Tieres könnte sehr lange dauern.

Wie Niedersachsens Umweltminister im Landtagsplenum in seiner Antwort auf eine mündliche Anfrage von FDP-Abgeordneten deutlich machte, muss zwingend ein Amtstierarzt das verletzte Tier untersuchen, bevor ein "Berechtigter" den Wolf töten darf.

Denn, darauf wies Wenzel noch einmal hin, dass der Wolf eine streng geschützte Art ist, die nach dem Artenschutzgesetz nur dann getötet werden darf, wenn es keine "realistische Wiederherstellungsprognose" mehr gibt. Diese muss ein Amtstierarzt feststellen. "Um diese Entscheidung sicher treffen zu können, ist der äußere Augenschein in der Regel nicht ausreichend; eine gründliche Untersuchung kann erforderlich sein,"

Theoretisch, so Wenzel, könnte der Wolf nach einer derartigen Diagnose auch von einem Polizisten geötet werden, jedoch sei die von der Polizei verwendete Munition in der Regel nicht zur sofortigen Tötung geeignet, da die Energieabgabe an den Tierkörper dafür zu gering ist.

Wie kompliziert die Regelungen sind, zeigt auch dieser Satz aus der Antwort des Minister: "Ein Jäger könnte in der Auftragskette: „Amtstierärztin/Amtstierarzt - (ggf. Polizei) - Jäger/Jägerin" ebenfalls mit der Tötung beauftragt werden (§ 8 Abs. 1 SOG). Er verfügt über eine schockartig wirkende Munition. Erfolgt der Auftrag durch die zuständige Behörde (Landkreis mit Veterinäramt und unterer Naturschutzbehörde / Polizei) ist der Schuss des Jägers waffenrechtlich durch § 13 Abs. 6 Satz 2 WaffG legitimiert, da die (tierschutzbedingte) Tötungsanordnung die naturschutzrechtliche Befreiung beinhaltet."

Nach Auskunft der Polizei in Lüchow ist zwar eine ständige Erreichbarkeit des/der zuständigen Amtstierarzt/-ärztin organisiert. Üblich ist allerdings, den Wolfsbeauftragten aus Lüneburg einzuschalten, der sich dann um das weitere Vorgehen kümmert. Wie lange es dann dauert, bis der verletzte Wolf getötet werden kann, bleibt unklar, denn hierzulande gibt es bisher keine Erfahrungswerte.  

Foto / Landesjägerschaft Niedersachsen, gefördert durch die niedersächsische Bingo-Umweltstiftung: Dieser stattliche Wolf tappte im März 2013 in eine Fotofalle im Gartower Forst.




2015-07-17 ; von Angelika Blank (autor), pm (autor),
in Niedersachsen, Deutschland

naturschutz   wolf  

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