Thema: windkraft

Windkraft: Wann ist ein Wald ein Wald?

Der Streit um Windkraft im Wald geht in eine konkrete Phase. Diese Woche wird im Fachausschuss des Landkreises diskutiert, ob das Land aufgefordert wird, ein Waldgebiet nahe Trebel nicht als Vorranggebiet Wald festzulegen. 

Für den nächsten Fachausschuss "Bauen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft" hat die CDU einen Eilantrag eingereicht: Der Ausschuss soll beschließen, dass das Land aufgefordert wird, in dem neuen Landesraumordnungsplan (LROP) eine Waldfläche zwischen Trebel und Gartow nicht als Vorranggebiet Wald festzulegen. Damit soll vermieden werden, dass "der  Landesraumordnungsplan einem dort geplanten Windpark entgegensteht", heißt es in der CDU-Vorlage. 

Im LROP werden auch Kriterien festgelegt, wann ein Wald als schützenswert gilt. Im Zusammenhang mit dem Antrag hat der Amtsleiter des Forstamts Göhrde im Auftrag des Landkreises eine Stellungnahme zum Vorranggebiet Wald östlich von Trebel abgegeben. Demnach sollen "historisch alte Wälder" nur dann zur Basis eines hohen landesplanerischen Schutzstatus werden, wenn neben der Tatsache, dass dort vor langer Zeit ein Wald existent war, auch die ökologischen Qualitätskriterien eines solchen Waldes vorhanden sind. Solche Qualitätskriterien sieht Dr. Barge in dem Wald östlich von Trebel nicht. "Mir ist im hiesigen Landkreis kein Wald bekannt, in dem das Opfer durch den temporären Verlust an ökologisch wertvollem Waldnaturraum für die Errichtung einer WKA (Windkraftanlage) geringer wären, als in diesem Wald östlich von Trebel", heißt es in der Stellungnahme wörtlich. 

Welche Relevanz diese Stellungnahme sowohl für die Erstellung des Landes-  als auch des Regionalen Raumordnungsplans hat, ist nicht klar. 

HINTERGRUND

Neben der Bewirtschaftung der niedersächsischen Landeswälder hat die Anstalt öffentlichen Rechts "Niedersächsische Landesforsten" u. a. die Aufgabe, Landkreise und das Land in Fragen des Forst- und Jagdwesens zu beraten. Für den Landkreis ist das Forstamt Göhrde zuständig. 

Im Landesraumordnungsplan (LROP) wird festgelegt, welche Flächen für welche Zwecke genutzt werden dürfen. Wird beispielsweise eine Fläche als "Vorranggebiet Wald" festgelegt, darf dort nichts geschehen, was dem Schutzstatus entgegenstehen würde. Gleiches gilt für den Regionalen Raumordnungsplan. Dieser muss die Regeln des LROP berücksichtigen. 

Im Moment werden sowohl der Landesraumordnungs- als auch der Regionale Raumordnungsplan (RROP) überarbeitet. Die womögliche Festlegung der Fläche bei Trebel als Vorranggebiet Wald würde die Umsetzung des dort geplanten Windparks auf Jahre hinaus unmöglich machen. 

PS: Nach der Windkraftpotenzialstudie  des Landes, die Anfang Februar vorgestellt wurde, soll der Landkreis 2,55 % seiner Fläche als Vorranggebiete für Windkraft festlegen. Nach den bisherigen Kreistags-Beschlüssen sind lediglich 0,56 % vorgesehen.

(Symbol)Bild von icecube11 auf Pixabay: Seit Jahren wird Windkraft im Wald kontrovers diskutiert. Mit der Entwicklung der Raumordnungspläne auf Land- und Landkreisebene werden nun die Weichen gestellt.


2023-03-05 ; von Angelika Blank (text),
in Trebel, Deutschland

windkraft   wald   naturschutz  

Kommentare

    Sie müssen registriert und angemeldet sein um einen Kommentar schreiben zu können