Wird in Gorleben doch weiter erkundet?

Auf "Anweisung des Bundesumweltministeriums" hat das Bundesamt für Strahlenschutz nun eine Verlängerung des Hauptbetriebsplans für das Erkundungsbergwerk in Gorleben beantragt. Gorleben-Gegner befürchten deshalb, dass die Erkundung doch wieder aufgenommen werden soll.

Der geltende Hauptbetriebsplan für die Arbeiten im ehemaligen Salzstock läuft am 30.09.2012 aus. Die Verlängerung bis zum 31.12. 2012 wird nach Aussagen des BfS benötigt, unabhängig davon ob Gorleben künftig weiter untersucht, offen gehalten (Moratorium) oder stillgelegt werden soll.

"Da der derzeitige Hauptbetriebsplan zum 30.09.2012 ausläuft und es noch keine abschließende politische Entscheidung über das weitere Vorgehen in Gorleben gibt, ist die Verlängerung zeitlich eng befristet für drei Monate beantragt worden," führt das BfS zur Begründung für den Verlängerungsantrag an. Ausserdem müsse der Betreiber drei Monate vor Ablauf des jeweils gültigen Betriebsplans entsprechende Anträge stellen.

Wie das BfS weiter mitteilt, kann das Bundesamt als Betreiber des Erkundungsbergwerks einen neuen Hauptbetriebsplan auf einer anderen Basis als bisher, etwa zur Offenhaltung oder zur Stilllegung des Bergwerks erst beantragen, wenn es eine politische Entscheidung für ein solches Vorgehen gibt.

Herzog/LINKE: Landesregierung hat keinen Durchblick

Nach Ansicht des Landtagsabgeordneten Kurt Herzog (DIE LINKE) beweist der Niedersächsische Umweltminister Stefan Birkner wenig Durchblick im Zusammenhang mit dem Vorgehen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) in Gorleben. „Das ist ein Unding, dass der zuständige Minister dem Landtag zunächst eine Falschauskunft gibt, obwohl ein Antrag des BfS auf Verlängerung des Hauptbetriebsplans in Gorleben seit einem Monat vorliegt“, sagte Kurt Herzog, der umweltpolitischer Sprecher der Fraktion ist. Seine falsche Darstellung im Rahmen der Dringlichen Anfrage der LINKEN musste er peinlicherweise Stunden später im Landtag widerrufen.

Die Verlängerung bis Ende des Jahres sei seitens des Antragstellers BfS damit begründet, dass die im Vorgänger-Hauptbetriebsplan vom 27.9.2010 beschriebenen Maßnahmen noch nicht vollständig abgearbeitet seien. „Das Pochen des BfS auf die Genehmigungspflicht des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zeigt, dass das BfS unbedingt noch bestimmte Erkenntnisse feststellen will. Wahrscheinlich soll damit doch der Katalog abgearbeitet werden, der für die Erstellung der umstrittenen vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben (VSG) notwendig ist. Was das genau ist, wollen wir natürlich wissen“, forderte Herzog. Da ja nicht definiert sei, wie lange in Gorleben weiter „erkundet“ werden solle und wozu welche Erkenntnisse verwendet werden sollen, könne das BfS scheibchenweise immer wieder Verlängerungen beantragen. Das sei untragbar.

ausgestrahlt: Altmaier hat Weitererkundung entschieden

Die Anti-Atom-Initiative .ausgestrahlt meint an dem Verlängerungsantrag zu erkennen, dass Bundesumweltminister Peter Altmaier die Weitererkundung Gorlebens bereits entschieden habe.

„Ursprünglich hatte der damalige Umweltminister Norbert Röttgen schon Ende letzten Jahres einen Baustopp in Gorleben verkündet. Aber nichts dergleichen geschah. Dann wurde in den Verhandlungen zum Endlagersuchgesetz von der Bundesregierung angeboten, dass am 30. September Schluss sein soll, weil dann sowieso der Hauptbetriebsplan für das Bergwerk ausläuft. Jetzt hat Bundesumweltminister Altmaier entschieden, dass in Gorleben erst einmal weitergebaut wird - entgegen der Ankündigung eines Neustarts der Endlagersuche mit einer weißen Landkarte," so Jochen Stay, Sprecher der Initiative.

"Das ist aus unserer Sicht das absolut falsche Signal an die Bevölkerung," so Stay weiter. "Denn so wird es nicht gelingen, Vertrauen aufzubauen. Wer soll denn glauben, dass ein neuer Suchprozess wirklich ergebnisoffen abläuft, wenn in Gorleben immer weiter Tatsachen geschaffen werden?"




2012-07-20 ; von asb / pm (autor),
in 29475 Gorleben, Gedelitzer Straße

endlager_gorleben  

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